Vorsorgen und Steuern sparen
Basisrente: Steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen
Mit der Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – bauen Sie eine lebenslange Rente auf und können Ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Gerade für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung ist sie oft ein zentraler Baustein.
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Basisrente (Rürup)
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Für wen ist das sinnvoll?
- Selbstständige und Freiberufler ohne Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Angestellte und Beamte mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast
- Gesellschafter-Geschäftsführer ohne gesetzliche Rentenanwartschaft
- Menschen kurz vor dem Ruhestand, die einmalig größere Beträge einzahlen möchten
- Sparer, die einen pfändungs- und zugriffsgeschützten Vorsorgebaustein suchen
Was die Basisrente ausmacht
Die Basisrente wurde 2005 eingeführt, um vor allem Selbstständigen eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen, wie sie Arbeitnehmer über die gesetzliche Rentenversicherung haben. Sie gehört deshalb – genau wie die gesetzliche Rente – zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Das bedeutet: Sie folgt ähnlichen Regeln, ist besonders geschützt, aber auch weniger flexibel als eine private Rentenversicherung.
Der Steuervorteil in der Ansparphase
Ihre Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen. Seit 2023 sind sie bis zu einem jährlichen Höchstbetrag vollständig abzugsfähig. Dieser Höchstbetrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und verdoppelt sich bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Wichtig: Bei Angestellten werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Der Spielraum ist bei Selbstständigen daher meist deutlich größer.
Wie hoch Ihre Ersparnis ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Ein Rechenbeispiel in Worten: Liegt Ihr Grenzsteuersatz bei rund 40 Prozent, kann sich ein Beitrag in der Steuererklärung so auswirken, dass Sie netto nur etwa sechzig Prozent davon selbst tragen. Den Rest holen Sie sich über die Steuererstattung zurück – je nach individueller Situation.
Die Besteuerung im Alter
Im Gegenzug wird die Rente später nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns und steigt schrittweise an, bis er für spätere Rentnerjahrgänge 100 Prozent erreicht. Der Vorteil entsteht in der Regel dadurch, dass Ihr Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als in Ihrer aktiven Zeit.
Die Spielregeln: Was erlaubt ist und was nicht
Damit der Staat die Beiträge fördert, gelten für die Basisrente strenge gesetzliche Vorgaben:
- Auszahlung nur als lebenslange Rente: Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Nur sehr kleine Renten können abgefunden werden.
- Frühester Rentenbeginn: Für Verträge ab 2012 gilt das vollendete 62. Lebensjahr als Untergrenze.
- Nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar: Das Guthaben gehört Ihnen persönlich. Eine Hinterbliebenenrente ist nur für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder möglich.
- Kein Rückkauf: Der Vertrag kann nicht gekündigt und ausgezahlt, wohl aber beitragsfrei gestellt werden.
Diese Einschränkungen haben eine Kehrseite, die viele schätzen: Das Kapital ist in der Ansparphase weitgehend vor dem Zugriff Dritter geschützt, etwa bei Pfändungen oder bei der Anrechnung auf Sozialleistungen.
Basisrente im Vergleich
| Merkmal | Basisrente | Private Rentenversicherung |
|---|---|---|
| Steuerlicher Vorteil | In der Ansparphase | In der Auszahlphase |
| Kapitalauszahlung | Nicht möglich | Möglich |
| Vererbbarkeit | Nur eingeschränkt | Frei gestaltbar |
| Schutz vor Zugriff Dritter | Hoch | Eingeschränkt |
Klassisch oder fondsgebunden?
Auch die Basisrente gibt es mit klassischem Garantiekonzept oder mit Fondsanlage. Wer viele Jahre Zeit hat, kann mit einem höheren Fondsanteil die Ertragschancen erhöhen. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist wichtig, dass Zuzahlungen möglich sind: So können Sie in guten Jahren gezielt mehr einzahlen und die Steuerersparnis mitnehmen.
„Viele Selbstständige zahlen am Jahresende eine Sonderzahlung in die Basisrente ein, wenn klar ist, wie gut das Geschäftsjahr gelaufen ist. Planen Sie diesen Termin rechtzeitig mit uns ein, damit die Zahlung noch im laufenden Jahr eingeht.“
Checkliste: Passt die Basisrente zu Ihnen?
- Zahlen Sie spürbar Einkommensteuer, sodass der Sonderausgabenabzug wirkt?
- Haben Sie noch Spielraum bis zum Höchstbetrag, nachdem gesetzliche Rentenbeiträge oder Beiträge zum Versorgungswerk angerechnet wurden?
- Benötigen Sie das Kapital bis zum Rentenbeginn sicher nicht?
- Ist Ihnen eine lebenslange, planbare Rente wichtiger als die freie Vererbbarkeit?
- Sind Partner und Kinder über andere Bausteine, etwa eine Risikolebensversicherung, ausreichend abgesichert?
Können Sie die meisten Fragen mit Ja beantworten, lohnt sich ein genauer Blick. Bei Unsicherheiten rechnen wir verschiedene Szenarien durch, gern abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.
Für wen sich die Basisrente eher nicht eignet
Wenn Sie nur wenig Steuern zahlen, ist der Fördervorteil gering. Auch wer großen Wert auf Kapitalverfügbarkeit oder freie Vererbbarkeit legt, ist mit einer privaten Rentenversicherung oft besser beraten. In vielen Fällen ist eine Kombination beider Wege sinnvoll. Lassen Sie uns gemeinsam ausrechnen, welche Aufteilung für Sie passt.
Leistungsübersicht Basisrente (Rürup)
Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.
| Leistung | Basisrente | Private Rente |
|---|---|---|
| Steuern & Förderung | ||
| Beiträge als Sonderausgaben absetzbarBis zum jährlichen Höchstbetrag | ✓ bis Höchstbetrag | nicht enthalten |
| Anrechnung gesetzlicher RentenbeiträgeBei Angestellten mindert sie den Spielraum | enthalten | nicht enthalten |
| Besteuerung der RenteSteuerpflichtiger Anteil der Rentenzahlung | nachgelagert, nach Rentenbeginn-Jahr | Ertragsanteil |
| Beiträge Kranken-/Pflegeversicherung auf die RenteFür gesetzlich Pflichtversicherte | in der Regel nein | in der Regel nein |
| Auszahlung | ||
| Lebenslange RenteZahlung bis zum Lebensende | enthalten | enthalten |
| KapitalwahlrechtEinmalauszahlung statt Rente | nicht enthalten | enthalten |
| Frühester RentenbeginnFür Neuverträge | ab 62 | frei vereinbar |
| Abfindung von KleinbetragsrentenBei sehr geringer Rentenhöhe | enthalten | enthalten |
| Flexibilität | ||
| ZuzahlungenSonderzahlungen, z. B. zum Jahresende | enthalten | enthalten |
| BeitragsfreistellungVertrag ohne weitere Beiträge fortführen | enthalten | enthalten |
| Kündigung mit AuszahlungRückkauf des Guthabens | nicht enthalten | enthalten |
| TeilentnahmenZugriff während der Ansparphase | nicht enthalten | je nach Tarif |
| Fondsanlage möglichKlassisch oder fondsgebunden | enthalten | enthalten |
| Schutz & Hinterbliebene | ||
| Schutz vor Zugriff DritterPfändungsschutz und Schutz bei Sozialleistungen | hoch | eingeschränkt |
| HinterbliebenenrenteFür Ehe-/Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder | optional, eingeschränkt | frei vereinbar |
| Vererbbarkeit des GuthabensAn frei wählbare Erben | nicht enthalten | enthalten |
| Absicherung der BerufsunfähigkeitAls Zusatzbaustein | optional | optional |
Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.
Praxisbeispiel: Dr. Markus, 42, selbstständiger Zahnarzt
Markus ist über das berufsständische Versorgungswerk abgesichert, möchte aber zusätzlich vorsorgen und seine hohe Steuerlast senken. Weil die Beiträge zum Versorgungswerk auf den Höchstbetrag angerechnet werden, haben wir den verbleibenden Spielraum gemeinsam mit seinem Steuerberater ermittelt. Er zahlt einen laufenden Beitrag in eine fondsgebundene Basisrente und leistet in guten Jahren eine Zuzahlung im Dezember.
Praxisbeispiel: Petra, 58, Unternehmerin
Petra hat ihr Leben lang in ihr Unternehmen investiert und kaum Rentenansprüche aufgebaut. Nach dem Verkauf einer Beteiligung zahlt sie über mehrere Jahre verteilt Einmalbeiträge in eine Basisrente ein, um den Steuervorteil jedes Jahr optimal zu nutzen. Ab 63 erhält sie eine lebenslange Rente, die vor dem Zugriff Dritter weitgehend geschützt ist.
Häufige Fragen zu Basisrente (Rürup)
Kann ich mir die Basisrente als Kapital auszahlen lassen?
Nein. Die Basisrente wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Lediglich sehr kleine Renten können abgefunden werden. Das ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Steuerförderung.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich früh sterbe?
Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das Guthaben zugunsten der Versichertengemeinschaft. Sie können aber eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder einschließen. Eine Vererbung an andere Personen ist nicht möglich.
Lohnt sich die Basisrente auch für Angestellte?
Für Angestellte mit hohem Einkommen kann sie sich lohnen. Allerdings werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den Höchstbetrag angerechnet, der Spielraum ist daher kleiner. Wir rechnen gern aus, wie viel bei Ihnen noch möglich ist.
Kann ich die Beiträge flexibel gestalten?
Ja. Neben laufenden Beiträgen sind meist Zuzahlungen möglich, sodass Sie in einkommensstarken Jahren mehr einzahlen können. Bei finanziellen Engpässen können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen.
Wie sicher ist die Basisrente bei einer Insolvenz?
Das Guthaben in der Ansparphase ist in vielen Fällen vor Pfändung geschützt, weil es weder übertragbar noch beleihbar ist. Die konkrete Reichweite des Schutzes hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.
Ab wann bekomme ich die Rente?
Bei Verträgen ab 2012 frühestens mit vollendetem 62. Lebensjahr. Den genauen Rentenbeginn legen Sie im Vertrag fest; häufig wird der Beginn an das reguläre Rentenalter angelehnt.