Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Vorsorgen und Steuern sparen

Basisrente: Steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen

Mit der Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – bauen Sie eine lebenslange Rente auf und können Ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Gerade für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung ist sie oft ein zentraler Baustein.

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Basisrente (Rürup)

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Für wen ist das sinnvoll?

  • Selbstständige und Freiberufler ohne Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Angestellte und Beamte mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast
  • Gesellschafter-Geschäftsführer ohne gesetzliche Rentenanwartschaft
  • Menschen kurz vor dem Ruhestand, die einmalig größere Beträge einzahlen möchten
  • Sparer, die einen pfändungs- und zugriffsgeschützten Vorsorgebaustein suchen

Was die Basisrente ausmacht

Die Basisrente wurde 2005 eingeführt, um vor allem Selbstständigen eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen, wie sie Arbeitnehmer über die gesetzliche Rentenversicherung haben. Sie gehört deshalb – genau wie die gesetzliche Rente – zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Das bedeutet: Sie folgt ähnlichen Regeln, ist besonders geschützt, aber auch weniger flexibel als eine private Rentenversicherung.

Der Steuervorteil in der Ansparphase

Ihre Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen. Seit 2023 sind sie bis zu einem jährlichen Höchstbetrag vollständig abzugsfähig. Dieser Höchstbetrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und verdoppelt sich bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Wichtig: Bei Angestellten werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Der Spielraum ist bei Selbstständigen daher meist deutlich größer.

Wie hoch Ihre Ersparnis ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Ein Rechenbeispiel in Worten: Liegt Ihr Grenzsteuersatz bei rund 40 Prozent, kann sich ein Beitrag in der Steuererklärung so auswirken, dass Sie netto nur etwa sechzig Prozent davon selbst tragen. Den Rest holen Sie sich über die Steuererstattung zurück – je nach individueller Situation.

Hinweis: Höchstbeträge und Besteuerungsanteile werden regelmäßig angepasst. Wir prüfen die für Sie geltenden Werte im Gespräch anhand des aktuellen Stands. Eine individuelle Steuerberatung können und dürfen wir nicht ersetzen.

Die Besteuerung im Alter

Im Gegenzug wird die Rente später nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns und steigt schrittweise an, bis er für spätere Rentnerjahrgänge 100 Prozent erreicht. Der Vorteil entsteht in der Regel dadurch, dass Ihr Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als in Ihrer aktiven Zeit.

Die Spielregeln: Was erlaubt ist und was nicht

Damit der Staat die Beiträge fördert, gelten für die Basisrente strenge gesetzliche Vorgaben:

  • Auszahlung nur als lebenslange Rente: Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Nur sehr kleine Renten können abgefunden werden.
  • Frühester Rentenbeginn: Für Verträge ab 2012 gilt das vollendete 62. Lebensjahr als Untergrenze.
  • Nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar: Das Guthaben gehört Ihnen persönlich. Eine Hinterbliebenenrente ist nur für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder möglich.
  • Kein Rückkauf: Der Vertrag kann nicht gekündigt und ausgezahlt, wohl aber beitragsfrei gestellt werden.

Diese Einschränkungen haben eine Kehrseite, die viele schätzen: Das Kapital ist in der Ansparphase weitgehend vor dem Zugriff Dritter geschützt, etwa bei Pfändungen oder bei der Anrechnung auf Sozialleistungen.

Basisrente im Vergleich

MerkmalBasisrentePrivate Rentenversicherung
Steuerlicher VorteilIn der AnsparphaseIn der Auszahlphase
KapitalauszahlungNicht möglichMöglich
VererbbarkeitNur eingeschränktFrei gestaltbar
Schutz vor Zugriff DritterHochEingeschränkt

Klassisch oder fondsgebunden?

Auch die Basisrente gibt es mit klassischem Garantiekonzept oder mit Fondsanlage. Wer viele Jahre Zeit hat, kann mit einem höheren Fondsanteil die Ertragschancen erhöhen. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist wichtig, dass Zuzahlungen möglich sind: So können Sie in guten Jahren gezielt mehr einzahlen und die Steuerersparnis mitnehmen.

„Viele Selbstständige zahlen am Jahresende eine Sonderzahlung in die Basisrente ein, wenn klar ist, wie gut das Geschäftsjahr gelaufen ist. Planen Sie diesen Termin rechtzeitig mit uns ein, damit die Zahlung noch im laufenden Jahr eingeht.“

Ihr Team von Poth & Poth

Checkliste: Passt die Basisrente zu Ihnen?

  • Zahlen Sie spürbar Einkommensteuer, sodass der Sonderausgabenabzug wirkt?
  • Haben Sie noch Spielraum bis zum Höchstbetrag, nachdem gesetzliche Rentenbeiträge oder Beiträge zum Versorgungswerk angerechnet wurden?
  • Benötigen Sie das Kapital bis zum Rentenbeginn sicher nicht?
  • Ist Ihnen eine lebenslange, planbare Rente wichtiger als die freie Vererbbarkeit?
  • Sind Partner und Kinder über andere Bausteine, etwa eine Risikolebensversicherung, ausreichend abgesichert?

Können Sie die meisten Fragen mit Ja beantworten, lohnt sich ein genauer Blick. Bei Unsicherheiten rechnen wir verschiedene Szenarien durch, gern abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

Für wen sich die Basisrente eher nicht eignet

Wenn Sie nur wenig Steuern zahlen, ist der Fördervorteil gering. Auch wer großen Wert auf Kapitalverfügbarkeit oder freie Vererbbarkeit legt, ist mit einer privaten Rentenversicherung oft besser beraten. In vielen Fällen ist eine Kombination beider Wege sinnvoll. Lassen Sie uns gemeinsam ausrechnen, welche Aufteilung für Sie passt.

Leistungsübersicht Basisrente (Rürup)

Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.

Leistungsübersicht Basisrente (Rürup)
LeistungBasisrentePrivate Rente
Steuern & Förderung
Beiträge als Sonderausgaben absetzbarBis zum jährlichen Höchstbetrag ✓ bis Höchstbetrag nicht enthalten
Anrechnung gesetzlicher RentenbeiträgeBei Angestellten mindert sie den Spielraum enthalten nicht enthalten
Besteuerung der RenteSteuerpflichtiger Anteil der Rentenzahlung nachgelagert, nach Rentenbeginn-Jahr Ertragsanteil
Beiträge Kranken-/Pflegeversicherung auf die RenteFür gesetzlich Pflichtversicherte in der Regel nein in der Regel nein
Auszahlung
Lebenslange RenteZahlung bis zum Lebensende enthalten enthalten
KapitalwahlrechtEinmalauszahlung statt Rente nicht enthalten enthalten
Frühester RentenbeginnFür Neuverträge ab 62 frei vereinbar
Abfindung von KleinbetragsrentenBei sehr geringer Rentenhöhe enthalten enthalten
Flexibilität
ZuzahlungenSonderzahlungen, z. B. zum Jahresende enthalten enthalten
BeitragsfreistellungVertrag ohne weitere Beiträge fortführen enthalten enthalten
Kündigung mit AuszahlungRückkauf des Guthabens nicht enthalten enthalten
TeilentnahmenZugriff während der Ansparphase nicht enthalten je nach Tarif
Fondsanlage möglichKlassisch oder fondsgebunden enthalten enthalten
Schutz & Hinterbliebene
Schutz vor Zugriff DritterPfändungsschutz und Schutz bei Sozialleistungen hoch eingeschränkt
HinterbliebenenrenteFür Ehe-/Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder optional, eingeschränkt frei vereinbar
Vererbbarkeit des GuthabensAn frei wählbare Erben nicht enthalten enthalten
Absicherung der BerufsunfähigkeitAls Zusatzbaustein optional optional

Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.

Passenden Tarif ermitteln lassen

Praxisbeispiel: Dr. Markus, 42, selbstständiger Zahnarzt

Markus ist über das berufsständische Versorgungswerk abgesichert, möchte aber zusätzlich vorsorgen und seine hohe Steuerlast senken. Weil die Beiträge zum Versorgungswerk auf den Höchstbetrag angerechnet werden, haben wir den verbleibenden Spielraum gemeinsam mit seinem Steuerberater ermittelt. Er zahlt einen laufenden Beitrag in eine fondsgebundene Basisrente und leistet in guten Jahren eine Zuzahlung im Dezember.

Praxisbeispiel: Petra, 58, Unternehmerin

Petra hat ihr Leben lang in ihr Unternehmen investiert und kaum Rentenansprüche aufgebaut. Nach dem Verkauf einer Beteiligung zahlt sie über mehrere Jahre verteilt Einmalbeiträge in eine Basisrente ein, um den Steuervorteil jedes Jahr optimal zu nutzen. Ab 63 erhält sie eine lebenslange Rente, die vor dem Zugriff Dritter weitgehend geschützt ist.

Häufige Fragen zu Basisrente (Rürup)

Kann ich mir die Basisrente als Kapital auszahlen lassen?

Nein. Die Basisrente wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Lediglich sehr kleine Renten können abgefunden werden. Das ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Steuerförderung.

Was passiert mit dem Geld, wenn ich früh sterbe?

Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das Guthaben zugunsten der Versichertengemeinschaft. Sie können aber eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder einschließen. Eine Vererbung an andere Personen ist nicht möglich.

Lohnt sich die Basisrente auch für Angestellte?

Für Angestellte mit hohem Einkommen kann sie sich lohnen. Allerdings werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den Höchstbetrag angerechnet, der Spielraum ist daher kleiner. Wir rechnen gern aus, wie viel bei Ihnen noch möglich ist.

Kann ich die Beiträge flexibel gestalten?

Ja. Neben laufenden Beiträgen sind meist Zuzahlungen möglich, sodass Sie in einkommensstarken Jahren mehr einzahlen können. Bei finanziellen Engpässen können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen.

Wie sicher ist die Basisrente bei einer Insolvenz?

Das Guthaben in der Ansparphase ist in vielen Fällen vor Pfändung geschützt, weil es weder übertragbar noch beleihbar ist. Die konkrete Reichweite des Schutzes hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Ab wann bekomme ich die Rente?

Bei Verträgen ab 2012 frühestens mit vollendetem 62. Lebensjahr. Den genauen Rentenbeginn legen Sie im Vertrag fest; häufig wird der Beginn an das reguläre Rentenalter angelehnt.

Poth & Poth Vorsorge

Beratung zu Basisrente (Rürup)

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Beratung in Langenselbold, telefonisch oder per Video; Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Bedarfs-Check · Basisrente (Rürup)

Basisrente (Rürup): Angebot vorbereiten

Mit diesen Angaben prüfen wir, wie viel Sie in eine Basisrente einzahlen können und welche Steuerersparnis realistisch ist. Halten Sie, wenn möglich, Ihren letzten Steuerbescheid bereit. Dauert etwa 3 Minuten. Gesundheitsfragen sind dafür nicht nötig.

Andere Versicherung wählen

Felder mit Stern sind Pflichtfelder. Bei jeder Frage können Sie „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Schritt 1 von 5 Ihre berufliche und steuerliche Situation
Wie sind Sie beruflich tätig? (Pflichtfeld)

Davon hängt ab, wie viel Sie steuerlich absetzen können.

Wie alt sind Sie? (Pflichtfeld)

Das Alter bei Vertragsbeginn bestimmt die Laufzeit bis zum Rentenbeginn.

Werden Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner zur Einkommensteuer veranlagt? (Pflichtfeld)

Bei gemeinsamer Veranlagung (Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft) verdoppelt sich der absetzbare Höchstbetrag.

Wie hoch war Ihr zu versteuerndes Einkommen laut letztem Steuerbescheid? (Pflichtfeld)

Steht auf der ersten Seite Ihres Steuerbescheids. Bei gemeinsamer Veranlagung zählt der gemeinsame Betrag.

Schritt 2 von 5 Ziel und Beitrag
Was ist Ihr wichtigstes Ziel mit der Basisrente? (Pflichtfeld)

Die Basisrente ist nicht vererbbar, nicht beleihbar und kann nicht als Kapital ausgezahlt werden – dafür ist sie steuerlich gefördert und weitgehend vor Zugriff geschützt.

Wie möchten Sie einzahlen? (Pflichtfeld)
Welchen Monatsbeitrag planen Sie ungefähr ein? (Pflichtfeld)

Wählen Sie einen Beitrag, den Sie auch in finanziell engeren Zeiten tragen können. Erhöhen lässt er sich später.

Wie hoch ist der Betrag, den Sie einmalig einzahlen möchten? (Pflichtfeld)

Eine grobe Einordnung genügt. Den genauen Betrag stimmen wir im Gespräch ab.

Schritt 3 von 5 Rente und Anlage
Mit welchem Alter soll Ihre Rente beginnen? (Pflichtfeld)

Die Basisrente darf frühestens mit 62 Jahren beginnen. Ein späterer Rentenbeginn führt zu einer höheren Rente.

Was ist Ihnen bei der Anlage Ihrer Beiträge am wichtigsten? (Pflichtfeld)

Eine Garantie sichert einen festen Betrag zum Rentenbeginn, kostet aber Ertragschancen. Fonds können schwanken – die künftige Wertentwicklung ist nie garantiert.

Soll bei Ihrem Tod Ihr Ehepartner oder Ihr Kind eine Rente erhalten? (Pflichtfeld)

Bei der Basisrente dürfen nur Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Schritt 4 von 5 Zeitpunkt
Soll der erste Beitrag noch im laufenden Steuerjahr gezahlt werden? (Pflichtfeld)

Absetzbar sind die Beiträge in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden.

Haben Sie bereits eine Basisrente?
Schritt 5 von 5 Ihre Kontaktdaten

Fast geschafft. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Beispielrechnung – kostenlos und unverbindlich.

Optional – für einen schnellen Rückruf.

Wie möchten Sie beraten werden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Optional. Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern – das besprechen wir vertraulich im Gespräch.

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