Ein Startkapital fürs Leben
Vorsorge für Kinder: Früh anfangen, langfristig Wirkung entfalten
Kein Anleger hat so viel Zeit wie ein Kind. Wer früh für Kinder oder Enkel spart, nutzt den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte – und kann festlegen, wann und wofür das Geld später zur Verfügung steht.
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Vorsorge für Kinder
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Für wen ist das sinnvoll?
- Eltern, die für Ausbildung, Studium oder Führerschein ihrer Kinder sparen
- Großeltern, die ihren Enkeln etwas Bleibendes mitgeben möchten
- Paten, die zu Taufe oder Geburtstag ein sinnvolles Geschenk suchen
- Familien, die das Sparen auch im Todesfall des Versorgers fortsetzen wollen
- Alle, die selbst bestimmen möchten, ab wann das Kind über das Geld verfügt
Warum Zeit der größte Vorteil ist
Ein Kind, für das ab der Geburt gespart wird, hat bis zum 18. Geburtstag einen Anlagehorizont von fast zwei Jahrzehnten – und bis zur Rente von über sechzig Jahren. Kein Erwachsener kann diesen Vorsprung später aufholen. Bereits kleine monatliche Beträge können sich über diese Zeit durch Zinseszinseffekte und Kursentwicklung beachtlich vermehren, wenngleich Fondsanlagen schwanken und eine bestimmte Rendite nie garantiert ist.
Welche Wege gibt es?
Für die Vorsorge für Kinder kommen verschiedene Lösungen in Frage, die sich in Flexibilität, Sicherheit und Steuern unterscheiden:
| Lösung | Stärken | Zu beachten |
|---|---|---|
| Sparbuch, Tagesgeld | Sicher, jederzeit verfügbar | Wenig Ertrag, Kaufkraftverlust möglich |
| Fondsdepot auf den Namen des Kindes | Ertragschancen, flexibel | Kind verfügt mit 18 frei über das Geld |
| Kinderpolice (fondsgebundene Versicherung) | Ertragschancen, Steuerung der Verfügbarkeit, Beitragsschutz für den Versorger | Kosten, langfristig angelegt |
So funktioniert eine Kinderpolice
Bei einer Kinderpolice handelt es sich meist um eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung. Versicherungsnehmer – also Vertragsinhaber – sind die Eltern, Großeltern oder Paten. Versicherte Person ist das Kind. Dieser Aufbau hat einen entscheidenden Vorteil: Sie behalten die Kontrolle über den Vertrag und bestimmen selbst, wann das Kind ihn übernimmt. Das kann mit 18 sein, aber auch mit 25 oder zu einem anderen Anlass.
Die wichtigsten Bausteine
- Beitragsbefreiung bei Tod des Beitragszahlers: Stirbt der Vertragsinhaber, zahlt der Versicherer die vereinbarten Beiträge bis zum Ende weiter, je nach Tarif. So bleibt das Sparziel für das Kind erreichbar.
- Übertragung an das Kind: Ein späterer Wechsel des Versicherungsnehmers ist möglich, ohne dass der Vertrag aufgelöst werden muss.
- Flexible Verwendung: Teilentnahmen, etwa für Führerschein oder Studium, sind je nach Tarif möglich.
- Weiterführung als Altersvorsorge: Der Vertrag kann vom Kind fortgeführt werden und so den Grundstein für dessen eigene Rente legen – mit einem Vertragsbeginn, der Jahrzehnte zurückliegt.
Typische Fragen bei der Gestaltung
Wer sollte Vertragsinhaber sein?
Häufig sind es die Eltern. Möchten Großeltern sparen, können sie selbst Vertragsinhaber sein und den Vertrag später übertragen. Wichtig ist, wer im Todesfall die Beiträge weiterzahlt und wer die Entscheidungen über die Verwendung trifft.
Wie viel Sicherheit ist sinnvoll?
Bei einer Laufzeit von 18 Jahren und mehr kann ein hoher Fondsanteil angemessen sein. Steht ein konkretes Ziel bevor, etwa der Studienbeginn, sorgt ein Ablaufmanagement dafür, dass das Guthaben rechtzeitig in sicherere Anlagen umgeschichtet wird.
Was kostet das Warten?
Ein Rechenbeispiel in Worten: Beginnen Eltern ab der Geburt mit einem kleinen Monatsbeitrag, statt erst zur Einschulung zu starten, gewinnen sie sechs zusätzliche Anlagejahre. Gerade diese ersten Jahre wirken über die gesamte Laufzeit nach, weil die Erträge daraus ihrerseits wieder Erträge erwirtschaften. Wer später startet, muss für dasselbe Ziel einen deutlich höheren Beitrag aufwenden. Wie stark der Effekt ausfällt, hängt von der tatsächlichen Wertentwicklung ab, die niemand vorhersagen kann.
Was ist mit der Absicherung des Kindes?
Diese Seite beschäftigt sich mit dem Vermögensaufbau. Wie Sie Ihr Kind gegen Unfall, Krankheit oder spätere Berufsunfähigkeit absichern, besprechen wir gern in einem gesonderten Termin. Mehr dazu finden Sie bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung.
„Ein Sparvertrag mit Ihrem Kind als versicherter Person ist mehr als Geld: Es ist ein Zeichen, dass Sie früh an seine Zukunft gedacht haben. Viele Eltern übergeben den Vertrag ganz bewusst zu einem besonderen Anlass.“
Checkliste für Eltern und Großeltern
- Wofür soll das Geld später verwendet werden?
- Ab welchem Alter soll das Kind darüber verfügen können?
- Ist eine Beitragsbefreiung im Todesfall des Beitragszahlers gewünscht?
- Sollen Zuzahlungen, etwa zu Geburtstagen, möglich sein?
- Soll der Vertrag später als Altersvorsorge des Kindes weiterlaufen?
Wir beraten Sie gern dazu – kostenlos, unverbindlich und auch gemeinsam mit Großeltern oder Paten.
Leistungsübersicht Vorsorge für Kinder
Auf einen Blick: die wichtigsten Punkte. Was davon für Sie gilt, klären wir im persönlichen Gespräch.
| Leistung | Umfang |
|---|---|
| Sparen & Anlage | |
| Fondsgebundene AnlageLangfristige Ertragschancen über Investmentfonds | enthalten |
| Niedriger EinstiegsbeitragSparen schon mit kleinen Monatsbeträgen | je nach Tarif, z. B. ab 25 € |
| ZuzahlungenEtwa zu Geburtstag, Taufe oder Weihnachten | enthalten |
| AblaufmanagementUmschichtung vor einem festgelegten Zieltermin | optional |
| Kostenfreie FondswechselAnpassung der Anlagestrategie | je nach Tarif |
| Schutz für das Sparziel | |
| Beitragsbefreiung bei Tod des VersorgersVersicherer übernimmt die Beiträge bis zum Ende | optional |
| BeitragspauseVorübergehendes Aussetzen bei Engpässen | je nach Tarif |
| Gesundheitsfragen zum KindFür den reinen Sparvertrag | in der Regel keine |
| Verfügung & Übergabe | |
| Kontrolle beim VertragsinhaberEltern oder Großeltern entscheiden über die Verwendung | enthalten |
| Übertragung an das KindWechsel des Versicherungsnehmers zum Wunschzeitpunkt | enthalten |
| TeilentnahmenZ. B. für Führerschein, Studium oder erste Wohnung | je nach Tarif |
| Fortführung als AltersvorsorgeKind führt den Vertrag später selbst weiter | enthalten |
| KapitalwahlrechtAuszahlung statt Rente | enthalten |
| Steuern & Schenkung | |
| Schenkungsteuerfreibetrag ElternJe Kind, alle zehn Jahre | 400.000 € |
| Schenkungsteuerfreibetrag GroßelternJe Enkelkind, alle zehn Jahre | 200.000 € |
| Fondswechsel ohne AbgeltungsteuerUmschichtungen innerhalb des Vertrags | enthalten |
Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.
Praxisbeispiel: Familie Schneider mit Tochter Emma, 1 Jahr
Die Eltern möchten für Emma sparen, wollen aber verhindern, dass sie mit 18 das gesamte Geld auf einmal ausgibt. Sie schließen eine fondsgebundene Kinderpolice ab, bei der der Vater Vertragsinhaber ist. Eine Beitragsbefreiung bei seinem Tod sorgt dafür, dass das Sparziel auch dann erreicht wird. Geplant ist, den Vertrag zu Emmas 25. Geburtstag auf sie zu übertragen.
Praxisbeispiel: Oma Gisela, 68, und ihre drei Enkel
Gisela möchte jedem Enkel etwas Bleibendes mitgeben. Für jedes Kind zahlt sie einen Einmalbeitrag und einen kleinen Monatsbeitrag. Sie bleibt selbst Vertragsinhaberin und legt fest, wer den Vertrag bei ihrem Tod übernimmt. So kann sie Vermögen geplant übertragen, ohne die Kontrolle zu früh abzugeben.
Häufige Fragen zu Vorsorge für Kinder
Ab welchem Alter kann ich für mein Kind einen Vertrag abschließen?
Ab der Geburt. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Geld arbeiten. Auch für ältere Kinder und Jugendliche lohnt sich der Start, wenn ein längerer Anlagehorizont geplant ist.
Kann mein Kind mit 18 einfach über das Geld verfügen?
Bei einer Kinderpolice nicht automatisch. Solange Sie Vertragsinhaber sind, entscheiden Sie über den Zeitpunkt der Übergabe. Anders ist es bei einem Depot oder Sparbuch auf den Namen des Kindes: Dort verfügt das Kind mit Volljährigkeit frei.
Was passiert, wenn ich als Beitragszahler sterbe?
Haben Sie eine Beitragsbefreiung bei Tod vereinbart, übernimmt der Versicherer die restlichen Beiträge, je nach Tarif. Ohne diesen Baustein läuft der Vertrag beitragsfrei weiter oder wird von einer anderen Person fortgeführt.
Können auch Großeltern einen Vertrag abschließen?
Ja. Großeltern können Vertragsinhaber sein und den Vertrag später auf das Enkelkind übertragen. Wichtig ist eine klare Regelung, wer den Vertrag im Todesfall übernimmt.
Ist das Geld aus einer Kinderpolice sicher?
Die Fondsanlage unterliegt Kursschwankungen, eine bestimmte Wertentwicklung ist nicht garantiert. Bei langen Laufzeiten und breiter Streuung relativiert sich das Risiko. Mit einem Ablaufmanagement wird das Guthaben vor dem Zieltermin abgesichert.
Gibt es staatliche Förderung für die Kindervorsorge?
Für die private Kindervorsorge gibt es derzeit keine direkte Zulage. Politisch werden aber immer wieder neue Fördermodelle für Kinder diskutiert. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand und darüber, wie sich eine bestehende Kinderpolice damit kombinieren lässt.