Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Selbstbestimmt auch im Pflegefall

Pflegevorsorge: Damit Pflege nicht zur finanziellen Belastung wird

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – nach einem Schlaganfall mit 50 genauso wie mit 85. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilabsicherung. Eine private Pflegevorsorge schließt die Lücke und gibt Ihnen die Freiheit, über Ihre Pflege selbst zu entscheiden.

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Pflegevorsorge

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Für wen ist das sinnvoll?

  • Menschen ab etwa 40, die ihr Vermögen und ihre Familie schützen wollen
  • Eltern, die ihren Kindern keine Pflegekosten hinterlassen möchten
  • Paare, bei denen der gesunde Partner finanziell abgesichert bleiben soll
  • Alleinstehende, die professionelle Pflege bezahlen können wollen
  • Erwachsene Kinder, die mit ihren Eltern über Pflege sprechen möchten

Die Pflegelücke verstehen

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge, zum Beispiel ein Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst. Bei vollstationärer Pflege übernimmt sie einen Teil der pflegebedingten Kosten. Alles darüber hinaus müssen Pflegebedürftige selbst tragen: einen Eigenanteil an den Pflegekosten sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen des Heims. Diese Eigenanteile liegen im Bundesdurchschnitt bei mehreren tausend Euro im Monat und sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zwar sinkt der pflegebedingte Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer durch gesetzliche Zuschläge, die übrigen Kosten bleiben aber.

Auch bei der häuslichen Pflege entstehen Kosten, die oft unterschätzt werden: zusätzliche Betreuung, Haushaltshilfe, Umbauten im Bad oder Treppenlifte und nicht zuletzt der Verdienstausfall pflegender Angehöriger.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen Rente und Pflegeleistungen nicht aus, muss zunächst das eigene Vermögen eingesetzt werden, einschließlich Ersparnisse und unter Umständen auch Immobilien. Bei Ehepaaren ist auch das Einkommen und Vermögen des Partners betroffen. Erst danach springt das Sozialamt ein. Kinder werden zum Elternunterhalt nach heutiger Rechtslage erst ab einem hohen Jahreseinkommen herangezogen. Für viele Familien bedeutet Pflege dennoch, dass über Jahrzehnte Aufgebautes aufgebraucht wird.

Die fünf Pflegegrade

Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegraden gemessen. Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – also bei Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Gestaltung des Tagesablaufs und im Umgang mit Erkrankungen. Auch Einschränkungen durch Demenz werden berücksichtigt. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst bei einer Begutachtung fest.

Drei Wege der privaten Pflegevorsorge

Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld ist eine Krankenzusatzversicherung. Sie zahlt einen vereinbarten Betrag pro Tag, gestaffelt nach Pflegegrad. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung, egal ob Sie zu Hause von Angehörigen, von einem Pflegedienst oder im Heim gepflegt werden. Die Beiträge sind meist vergleichsweise niedrig, können aber im Laufe der Zeit angepasst werden.

Pflegerente

Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung. Sie zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente, die je nach Tarif nach Pflegegraden gestaffelt ist. Die Beiträge sind bei Abschluss kalkuliert und in der Regel stabil, dafür meist höher. Manche Tarife bieten einen Rückkaufswert oder eine Todesfallleistung.

Staatlich geförderte Pflegevorsorge

Beim sogenannten Pflege-Bahr gibt der Staat einen monatlichen Zuschuss zu einem Pflegetagegeld. Eine Gesundheitsprüfung entfällt, dafür gilt eine Wartezeit und die Leistungen sind meist begrenzt. Diese Variante kann vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen eine Ergänzung sein.

MerkmalPflegetagegeldPflegerente
VersicherungsartKrankenzusatzversicherungLebensversicherung
BeitragsentwicklungAnpassungen möglichIn der Regel stabil
BeitragsniveauMeist niedrigerMeist höher
Freie Verwendung der LeistungJaJa
RückkaufswertNeinJe nach Tarif

Darauf sollten Sie achten

  • Leistung auch in niedrigen Pflegegraden: Viele Pflegefälle beginnen mit Pflegegrad 1 oder 2. Gute Tarife leisten auch hier bereits spürbar.
  • Gleiche Leistung ambulant und stationär: Sie sollten selbst entscheiden können, wo Sie gepflegt werden.
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall: Ab einem bestimmten Pflegegrad sollten keine Beiträge mehr anfallen.
  • Einmalleistung bei Pflegebeginn: Für Umbauten oder Hilfsmittel hilfreich, je nach Tarif.
  • Dynamik: Pflegekosten steigen. Eine Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung hält den Schutz aktuell.
  • Assistance-Leistungen: Pflegeberatung, Vermittlung von Pflegediensten und Organisation von Hilfsmitteln entlasten die Familie.

Ein Rechenbeispiel in Worten

Angenommen, die monatlichen Kosten eines Pflegeheims übersteigen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen mittleren vierstelligen Betrag. Nach Abzug der eigenen Rente bleibt eine Lücke, die jeden Monat aus dem Ersparten gedeckt werden muss. Dauert die Pflege mehrere Jahre, kann so ein großer Teil des Vermögens aufgebraucht werden. Ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente, die diese monatliche Lücke ganz oder teilweise schließt, schützt dieses Vermögen.

Früh abschließen lohnt sich: Mit zunehmendem Alter steigen nicht nur die Beiträge, auch die Gesundheitsprüfung wird schwieriger. Wer mit 40 oder 50 beginnt, sichert sich meist deutlich bessere Konditionen als mit 65.

„Sprechen Sie in der Familie offen über das Thema Pflege. Wer frühzeitig vorsorgt, nimmt nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Kindern eine große Last ab.“

Ihr Team von Poth & Poth

Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Pflegelücke und zeigen, welche Variante zu Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem Budget passt – kostenlos und unverbindlich.

Leistungsübersicht Pflegevorsorge

Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.

Leistungsübersicht Pflegevorsorge
LeistungGesetzlichPflegetagegeldPflegerente
Leistungsumfang
Leistung ab PflegegradAb welchem Pflegegrad gezahlt wird ab Pflegegrad 1, eingeschränkt je nach Tarif ab Pflegegrad 1 je nach Tarif ab Pflegegrad 1 oder 2
Staffelung nach PflegegradenHöhere Leistung bei höherem Pflegegrad enthalten enthalten enthalten
Deckung der vollen PflegekostenÜbernahme aller Kosten im Pflegefall – Teilabsicherung je nach vereinbarter Höhe je nach vereinbarter Höhe
Freie Verwendung der LeistungOhne Kostennachweis nur beim Pflegegeld enthalten enthalten
Gleiche Leistung ambulant und stationärWahlfreiheit beim Pflegeort nicht enthalten je nach Tarif je nach Tarif
Leistung bei DemenzBerücksichtigung kognitiver Einschränkungen enthalten enthalten enthalten
Einmalleistung bei PflegebeginnFür Umbauten oder Hilfsmittel nicht enthalten optional je nach Tarif
Beiträge
Beitragsbefreiung im PflegefallKeine Beiträge ab festgelegtem Pflegegrad nicht enthalten je nach Tarif je nach Tarif
BeitragsstabilitätEntwicklung der Beiträge über die Laufzeit gesetzlich festgelegt Anpassungen möglich in der Regel stabil
Rückkaufswert oder TodesfallleistungAuszahlung ohne Pflegefall nicht enthalten nicht enthalten je nach Tarif
Staatliche Zulage (Pflege-Bahr)Monatlicher Zuschuss bei gefördertem Tarif nicht enthalten bei gefördertem Tarif nicht enthalten
GesundheitsprüfungFragen zum Gesundheitszustand nicht enthalten ✓ (geförderter Tarif ohne) enthalten
Anpassung
Dynamik ohne GesundheitsprüfungAnpassung an steigende Pflegekosten gesetzliche Anpassungen je nach Tarif je nach Tarif
WartezeitZeit bis zum Leistungsanspruch Vorversicherungszeit je nach Tarif, gefördert bis 5 Jahre je nach Tarif
Service & Assistance
PflegeberatungHilfe bei Antrag und Organisation der Pflege enthalten enthalten je nach Tarif
Vermittlung von Pflegediensten und HilfsmittelnOrganisatorische Unterstützung für die Familie nicht enthalten je nach Tarif je nach Tarif
Leistung bei Pflege im AuslandZum Beispiel im Ruhestand im europäischen Ausland eingeschränkt je nach Tarif je nach Tarif

Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.

Passenden Tarif ermitteln lassen

Praxisbeispiel: Renate, 79, Pflegegrad 4 nach Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall zieht Renate in ein Pflegeheim. Ihre Rente und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht für die monatlichen Heimkosten. Weil sie vor Jahren ein Pflegetagegeld abgeschlossen hat, wird die Differenz überwiegend gedeckt. Ihr Erspartes bleibt weitgehend erhalten, und ihre Tochter muss sich keine Sorgen um die Finanzierung machen.

Praxisbeispiel: Ehepaar Hoffmann, beide 52

Die Hoffmanns haben ihr Haus fast abbezahlt und möchten verhindern, dass es im Pflegefall eines Partners verkauft werden muss. Wir haben für beide eine Pflegerente mit stabilen Beiträgen gewählt, die schon in niedrigen Pflegegraden leistet und eine Beitragsbefreiung im Pflegefall vorsieht. Zusätzlich ist eine Pflegeberatung eingeschlossen, die im Ernstfall bei der Organisation hilft.

Häufige Fragen zu Pflegevorsorge

Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus?

Nein. Sie ist bewusst als Teilabsicherung angelegt. Vor allem bei stationärer Pflege bleiben hohe monatliche Eigenanteile, die aus Rente, Ersparnissen oder Vermögen bezahlt werden müssen.

Müssen meine Kinder für meine Pflege zahlen?

Nach heutiger Rechtslage werden Kinder zum Elternunterhalt erst ab einem hohen Jahreseinkommen herangezogen. Vorher wird aber Ihr eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt, bei Ehepaaren auch das des Partners. Eine Pflegevorsorge schützt also vor allem Sie selbst und Ihren Partner.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegerente?

Das Pflegetagegeld ist eine Krankenzusatzversicherung mit meist günstigeren, aber anpassbaren Beiträgen. Die Pflegerente ist eine Lebensversicherung mit in der Regel stabilen, dafür höheren Beiträgen und teils einem Rückkaufswert. Beide zahlen im Pflegefall frei verwendbares Geld.

Ab welchem Alter sollte ich eine Pflegeversicherung abschließen?

Viele beginnen zwischen 40 und 55. Je früher Sie abschließen, desto niedriger sind die Beiträge und desto einfacher ist die Gesundheitsprüfung. Auch mit über 60 ist ein Abschluss meist noch möglich, aber teurer.

Ich habe Vorerkrankungen – was kann ich tun?

Bei Vorerkrankungen kann die staatlich geförderte Pflegevorsorge eine Lösung sein, weil sie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Dafür gilt eine Wartezeit und die Leistungen sind meist begrenzt. Wir prüfen, welche Kombination für Sie sinnvoll ist.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einer Begutachtung fest, bei Privatversicherten ein entsprechender Gutachterdienst. Private Pflegezusatzversicherungen orientieren sich in der Regel an dieser Einstufung.

Poth & Poth Vorsorge

Beratung zu Pflegevorsorge

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Beratung in Langenselbold, telefonisch oder per Video; Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Bedarfs-Check · Pflegevorsorge

Pflegevorsorge: Angebot vorbereiten

Mit diesen Angaben berechnen wir eine private Pflegevorsorge, die die Lücke der gesetzlichen Pflegeversicherung schließt. Dauert etwa 3 Minuten. Gesundheitsfragen besprechen wir vertraulich im Gespräch – bitte tragen Sie hier keine Angaben zu Ihrer Gesundheit ein.

Andere Versicherung wählen

Felder mit Stern sind Pflichtfelder. Bei jeder Frage können Sie „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Schritt 1 von 4 Versicherte Person
Für wen soll die Pflegevorsorge sein? (Pflichtfeld)
Wie alt ist die Person, die versichert werden soll? (Pflichtfeld)

Bei zwei Personen bitte das Alter der älteren Person angeben.

Wie ist die zu versichernde Person krankenversichert? (Pflichtfeld)

Davon hängt ab, welche Pflegezusatztarife in Frage kommen.

Schritt 2 von 4 Ihr Leistungswunsch
Welche Form der Pflegevorsorge interessiert Sie? (Pflichtfeld)

Das Pflegetagegeld ist meist am günstigsten. Die Pflegerente hat in der Regel stabilere Beiträge. Die Pflegekostenversicherung erstattet nur gegen Rechnung.

Wie viel Geld soll bei Pflege im Heim zusätzlich pro Monat fließen? (Pflichtfeld)

Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt heute oft bei mehreren tausend Euro im Monat. Wir rechnen die Lücke für Ihre Region gemeinsam aus.

Soll die Pflege zu Hause genauso hoch abgesichert sein wie die Pflege im Heim? (Pflichtfeld)
Ab welchem Pflegegrad soll der Vertrag zahlen? (Pflichtfeld)

Die Pflegekasse stuft Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade ein. Diese Frage betrifft nur den gewünschten Leistungsumfang Ihres künftigen Vertrags.

Schritt 3 von 4 Ausgestaltung und Beginn
Soll im Pflegefall kein Beitrag mehr anfallen?
Interessiert Sie die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung?

Für die geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) gibt es eine staatliche Zulage von 5 € im Monat. Sie hat eine Wartezeit von fünf Jahren.

Welchen Monatsbeitrag möchten Sie für die Pflegevorsorge höchstens einplanen?

Hilft uns, Leistungshöhe und Beitrag sinnvoll abzustimmen.

Gibt es bereits eine private Pflegezusatzversicherung? (Pflichtfeld)
Ab wann soll der Versicherungsschutz beginnen? (Pflichtfeld)
Schritt 4 von 4 Ihre Kontaktdaten

Fast geschafft. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit den nächsten Schritten – kostenlos und unverbindlich.

Optional – für einen schnellen Rückruf.

Wie möchten Sie beraten werden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Optional. Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern – das besprechen wir vertraulich im Gespräch.

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