Selbstbestimmt auch im Pflegefall
Pflegevorsorge: Damit Pflege nicht zur finanziellen Belastung wird
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – nach einem Schlaganfall mit 50 genauso wie mit 85. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilabsicherung. Eine private Pflegevorsorge schließt die Lücke und gibt Ihnen die Freiheit, über Ihre Pflege selbst zu entscheiden.
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Pflegevorsorge
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Für wen ist das sinnvoll?
- Menschen ab etwa 40, die ihr Vermögen und ihre Familie schützen wollen
- Eltern, die ihren Kindern keine Pflegekosten hinterlassen möchten
- Paare, bei denen der gesunde Partner finanziell abgesichert bleiben soll
- Alleinstehende, die professionelle Pflege bezahlen können wollen
- Erwachsene Kinder, die mit ihren Eltern über Pflege sprechen möchten
Die Pflegelücke verstehen
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge, zum Beispiel ein Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst. Bei vollstationärer Pflege übernimmt sie einen Teil der pflegebedingten Kosten. Alles darüber hinaus müssen Pflegebedürftige selbst tragen: einen Eigenanteil an den Pflegekosten sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen des Heims. Diese Eigenanteile liegen im Bundesdurchschnitt bei mehreren tausend Euro im Monat und sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zwar sinkt der pflegebedingte Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer durch gesetzliche Zuschläge, die übrigen Kosten bleiben aber.
Auch bei der häuslichen Pflege entstehen Kosten, die oft unterschätzt werden: zusätzliche Betreuung, Haushaltshilfe, Umbauten im Bad oder Treppenlifte und nicht zuletzt der Verdienstausfall pflegender Angehöriger.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Reichen Rente und Pflegeleistungen nicht aus, muss zunächst das eigene Vermögen eingesetzt werden, einschließlich Ersparnisse und unter Umständen auch Immobilien. Bei Ehepaaren ist auch das Einkommen und Vermögen des Partners betroffen. Erst danach springt das Sozialamt ein. Kinder werden zum Elternunterhalt nach heutiger Rechtslage erst ab einem hohen Jahreseinkommen herangezogen. Für viele Familien bedeutet Pflege dennoch, dass über Jahrzehnte Aufgebautes aufgebraucht wird.
Die fünf Pflegegrade
Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegraden gemessen. Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – also bei Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Gestaltung des Tagesablaufs und im Umgang mit Erkrankungen. Auch Einschränkungen durch Demenz werden berücksichtigt. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst bei einer Begutachtung fest.
Drei Wege der privaten Pflegevorsorge
Pflegetagegeld
Das Pflegetagegeld ist eine Krankenzusatzversicherung. Sie zahlt einen vereinbarten Betrag pro Tag, gestaffelt nach Pflegegrad. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung, egal ob Sie zu Hause von Angehörigen, von einem Pflegedienst oder im Heim gepflegt werden. Die Beiträge sind meist vergleichsweise niedrig, können aber im Laufe der Zeit angepasst werden.
Pflegerente
Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung. Sie zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente, die je nach Tarif nach Pflegegraden gestaffelt ist. Die Beiträge sind bei Abschluss kalkuliert und in der Regel stabil, dafür meist höher. Manche Tarife bieten einen Rückkaufswert oder eine Todesfallleistung.
Staatlich geförderte Pflegevorsorge
Beim sogenannten Pflege-Bahr gibt der Staat einen monatlichen Zuschuss zu einem Pflegetagegeld. Eine Gesundheitsprüfung entfällt, dafür gilt eine Wartezeit und die Leistungen sind meist begrenzt. Diese Variante kann vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen eine Ergänzung sein.
| Merkmal | Pflegetagegeld | Pflegerente |
|---|---|---|
| Versicherungsart | Krankenzusatzversicherung | Lebensversicherung |
| Beitragsentwicklung | Anpassungen möglich | In der Regel stabil |
| Beitragsniveau | Meist niedriger | Meist höher |
| Freie Verwendung der Leistung | Ja | Ja |
| Rückkaufswert | Nein | Je nach Tarif |
Darauf sollten Sie achten
- Leistung auch in niedrigen Pflegegraden: Viele Pflegefälle beginnen mit Pflegegrad 1 oder 2. Gute Tarife leisten auch hier bereits spürbar.
- Gleiche Leistung ambulant und stationär: Sie sollten selbst entscheiden können, wo Sie gepflegt werden.
- Beitragsbefreiung im Pflegefall: Ab einem bestimmten Pflegegrad sollten keine Beiträge mehr anfallen.
- Einmalleistung bei Pflegebeginn: Für Umbauten oder Hilfsmittel hilfreich, je nach Tarif.
- Dynamik: Pflegekosten steigen. Eine Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung hält den Schutz aktuell.
- Assistance-Leistungen: Pflegeberatung, Vermittlung von Pflegediensten und Organisation von Hilfsmitteln entlasten die Familie.
Ein Rechenbeispiel in Worten
Angenommen, die monatlichen Kosten eines Pflegeheims übersteigen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen mittleren vierstelligen Betrag. Nach Abzug der eigenen Rente bleibt eine Lücke, die jeden Monat aus dem Ersparten gedeckt werden muss. Dauert die Pflege mehrere Jahre, kann so ein großer Teil des Vermögens aufgebraucht werden. Ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente, die diese monatliche Lücke ganz oder teilweise schließt, schützt dieses Vermögen.
„Sprechen Sie in der Familie offen über das Thema Pflege. Wer frühzeitig vorsorgt, nimmt nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Kindern eine große Last ab.“
Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Pflegelücke und zeigen, welche Variante zu Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem Budget passt – kostenlos und unverbindlich.
Leistungsübersicht Pflegevorsorge
Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.
| Leistung | Gesetzlich | Pflegetagegeld | Pflegerente |
|---|---|---|---|
| Leistungsumfang | |||
| Leistung ab PflegegradAb welchem Pflegegrad gezahlt wird | ab Pflegegrad 1, eingeschränkt | je nach Tarif ab Pflegegrad 1 | je nach Tarif ab Pflegegrad 1 oder 2 |
| Staffelung nach PflegegradenHöhere Leistung bei höherem Pflegegrad | enthalten | enthalten | enthalten |
| Deckung der vollen PflegekostenÜbernahme aller Kosten im Pflegefall | – Teilabsicherung | je nach vereinbarter Höhe | je nach vereinbarter Höhe |
| Freie Verwendung der LeistungOhne Kostennachweis | nur beim Pflegegeld | enthalten | enthalten |
| Gleiche Leistung ambulant und stationärWahlfreiheit beim Pflegeort | nicht enthalten | je nach Tarif | je nach Tarif |
| Leistung bei DemenzBerücksichtigung kognitiver Einschränkungen | enthalten | enthalten | enthalten |
| Einmalleistung bei PflegebeginnFür Umbauten oder Hilfsmittel | nicht enthalten | optional | je nach Tarif |
| Beiträge | |||
| Beitragsbefreiung im PflegefallKeine Beiträge ab festgelegtem Pflegegrad | nicht enthalten | je nach Tarif | je nach Tarif |
| BeitragsstabilitätEntwicklung der Beiträge über die Laufzeit | gesetzlich festgelegt | Anpassungen möglich | in der Regel stabil |
| Rückkaufswert oder TodesfallleistungAuszahlung ohne Pflegefall | nicht enthalten | nicht enthalten | je nach Tarif |
| Staatliche Zulage (Pflege-Bahr)Monatlicher Zuschuss bei gefördertem Tarif | nicht enthalten | bei gefördertem Tarif | nicht enthalten |
| GesundheitsprüfungFragen zum Gesundheitszustand | nicht enthalten | ✓ (geförderter Tarif ohne) | enthalten |
| Anpassung | |||
| Dynamik ohne GesundheitsprüfungAnpassung an steigende Pflegekosten | gesetzliche Anpassungen | je nach Tarif | je nach Tarif |
| WartezeitZeit bis zum Leistungsanspruch | Vorversicherungszeit | je nach Tarif, gefördert bis 5 Jahre | je nach Tarif |
| Service & Assistance | |||
| PflegeberatungHilfe bei Antrag und Organisation der Pflege | enthalten | enthalten | je nach Tarif |
| Vermittlung von Pflegediensten und HilfsmittelnOrganisatorische Unterstützung für die Familie | nicht enthalten | je nach Tarif | je nach Tarif |
| Leistung bei Pflege im AuslandZum Beispiel im Ruhestand im europäischen Ausland | eingeschränkt | je nach Tarif | je nach Tarif |
Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.
Praxisbeispiel: Renate, 79, Pflegegrad 4 nach Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall zieht Renate in ein Pflegeheim. Ihre Rente und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht für die monatlichen Heimkosten. Weil sie vor Jahren ein Pflegetagegeld abgeschlossen hat, wird die Differenz überwiegend gedeckt. Ihr Erspartes bleibt weitgehend erhalten, und ihre Tochter muss sich keine Sorgen um die Finanzierung machen.
Praxisbeispiel: Ehepaar Hoffmann, beide 52
Die Hoffmanns haben ihr Haus fast abbezahlt und möchten verhindern, dass es im Pflegefall eines Partners verkauft werden muss. Wir haben für beide eine Pflegerente mit stabilen Beiträgen gewählt, die schon in niedrigen Pflegegraden leistet und eine Beitragsbefreiung im Pflegefall vorsieht. Zusätzlich ist eine Pflegeberatung eingeschlossen, die im Ernstfall bei der Organisation hilft.
Häufige Fragen zu Pflegevorsorge
Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus?
Nein. Sie ist bewusst als Teilabsicherung angelegt. Vor allem bei stationärer Pflege bleiben hohe monatliche Eigenanteile, die aus Rente, Ersparnissen oder Vermögen bezahlt werden müssen.
Müssen meine Kinder für meine Pflege zahlen?
Nach heutiger Rechtslage werden Kinder zum Elternunterhalt erst ab einem hohen Jahreseinkommen herangezogen. Vorher wird aber Ihr eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt, bei Ehepaaren auch das des Partners. Eine Pflegevorsorge schützt also vor allem Sie selbst und Ihren Partner.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegerente?
Das Pflegetagegeld ist eine Krankenzusatzversicherung mit meist günstigeren, aber anpassbaren Beiträgen. Die Pflegerente ist eine Lebensversicherung mit in der Regel stabilen, dafür höheren Beiträgen und teils einem Rückkaufswert. Beide zahlen im Pflegefall frei verwendbares Geld.
Ab welchem Alter sollte ich eine Pflegeversicherung abschließen?
Viele beginnen zwischen 40 und 55. Je früher Sie abschließen, desto niedriger sind die Beiträge und desto einfacher ist die Gesundheitsprüfung. Auch mit über 60 ist ein Abschluss meist noch möglich, aber teurer.
Ich habe Vorerkrankungen – was kann ich tun?
Bei Vorerkrankungen kann die staatlich geförderte Pflegevorsorge eine Lösung sein, weil sie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Dafür gilt eine Wartezeit und die Leistungen sind meist begrenzt. Wir prüfen, welche Kombination für Sie sinnvoll ist.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einer Begutachtung fest, bei Privatversicherten ein entsprechender Gutachterdienst. Private Pflegezusatzversicherungen orientieren sich in der Regel an dieser Einstufung.