Vorsorge über den Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge: Mehr Rente aus dem Bruttogehalt
Die betriebliche Altersvorsorge verbindet Steuer- und Sozialabgabenvorteile mit einem Zuschuss Ihres Arbeitgebers. Wir beraten Arbeitnehmer, die ihre Möglichkeiten verstehen wollen, und Arbeitgeber, die eine attraktive bAV einrichten möchten.
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Betriebliche Altersvorsorge
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Für wen ist das sinnvoll?
- Angestellte, die Teile ihres Bruttogehalts für die Rente nutzen möchten
- Arbeitnehmer, die ihren Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss prüfen wollen
- Arbeitgeber, die Fachkräfte gewinnen und binden möchten
- Unternehmen, die ihre bestehende bAV rechtssicher aufstellen wollen
- Beschäftigte vor einem Arbeitgeberwechsel mit bestehender bAV
Das Prinzip der Entgeltumwandlung
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt direkt in einen Vorsorgevertrag. Weil darauf bis zu bestimmten Grenzen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sinkt Ihr Nettogehalt deutlich weniger, als Sie einzahlen. Hinzu kommt der Arbeitgeberzuschuss. Diese Kombination macht die bAV für viele Angestellte zu einem besonders wirksamen Baustein.
Ein Rechenbeispiel in Worten: Wandeln Sie einen bestimmten Betrag Ihres Bruttogehalts um, reduziert sich Ihr Netto – je nach Steuerklasse und Einkommen – oft nur um etwa die Hälfte dieses Betrags. Zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss, fließt in den Vertrag deutlich mehr, als Sie netto tatsächlich spüren.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
- Rechtsanspruch: Jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
- Arbeitgeberzuschuss: Spart der Arbeitgeber durch Ihre Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er grundsätzlich mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich einzahlen. Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr; Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
- Sofortige Unverfallbarkeit: Ansprüche aus Ihrer eigenen Entgeltumwandlung gehören Ihnen sofort, auch wenn Sie das Unternehmen bald verlassen.
- Mitnahme: Bei einem Jobwechsel können Sie Ihren Vertrag in vielen Fällen zum neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weiterführen.
Die fünf Durchführungswege
Das Gesetz kennt fünf Wege, über die eine bAV organisiert werden kann. Für Arbeitnehmer am häufigsten ist die Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf Ihr Leben ab. Daneben gibt es die Pensionskasse und den Pensionsfonds, die ähnlich funktionieren, sowie die Unterstützungskasse und die Direktzusage, die sich vor allem für höhere Beträge und Führungskräfte eignen. Welcher Weg passt, hängt von der Höhe der Beiträge, der Unternehmensgröße und den Zielen des Arbeitgebers ab.
| Durchführungsweg | Typischer Einsatz |
|---|---|
| Direktversicherung | Standardlösung für Entgeltumwandlung in Unternehmen jeder Größe |
| Pensionskasse | Häufig über Branchen- oder Tariflösungen |
| Pensionsfonds | Höhere Anlagefreiheit, auch zur Auslagerung von Zusagen |
| Unterstützungskasse | Höhere Beiträge, etwa für Führungskräfte, ohne steuerliche Obergrenze |
| Direktzusage | Zusage direkt vom Arbeitgeber, meist für Gesellschafter-Geschäftsführer |
Was Sie in der Rentenphase wissen sollten
Die bAV wird nachgelagert besteuert: Die spätere Rente oder Kapitalauszahlung ist steuerpflichtig, meist aber bei einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen auf Betriebsrenten zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In der Krankenversicherung gilt dabei ein monatlicher Freibetrag, der die Belastung gerade bei kleineren Renten spürbar reduziert. Diese Abzüge berücksichtigen wir in unserer Rechnung von Anfang an, damit Sie ein realistisches Bild erhalten.
Typische Lücken und Stolperfallen
- Der gesetzliche Mindestzuschuss wird nicht oder nicht korrekt gezahlt.
- Bei einem Jobwechsel wird die Übertragung des alten Vertrags versäumt.
- Elternzeit oder längere Krankheit: Ohne Beitragsfortzahlung durch den Arbeitgeber stehen Sie vor der Frage, ob Sie privat weiterzahlen.
- Bei Teilzeit oder Minijob wird der Anspruch auf bAV übersehen.
Checkliste für Ihr Gespräch mit dem Arbeitgeber
- Gibt es bereits eine Versorgungsordnung oder einen tariflichen Rahmen für die bAV?
- Welchen Zuschuss zahlt der Arbeitgeber – nur den gesetzlichen Mindestzuschuss oder mehr?
- Welcher Durchführungsweg und welcher Anbieter sind vorgesehen?
- Gibt es zusätzlich einen rein arbeitgeberfinanzierten Beitrag, etwa als Grundbaustein?
- Wie wird mit dem Vertrag bei Elternzeit, Krankheit oder Kündigung umgegangen?
- Kann eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene eingeschlossen werden?
Mit diesen Antworten können wir Ihnen genau ausrechnen, wie viel Betriebsrente Sie für Ihren Nettoaufwand erwarten dürfen und wie sich die bAV mit Ihrer privaten Vorsorge ergänzt.
„Fragen Sie in der Personalabteilung nach, welchen Zuschuss Ihr Arbeitgeber zahlt. Viele Arbeitnehmer lassen hier bares Geld liegen, nur weil sie nie nachgefragt haben.“
So unterstützen wir Sie
Als Arbeitnehmer erhalten Sie von uns eine individuelle Netto-Belastungsrechnung, die zeigt, was Sie die bAV tatsächlich kostet und was sie bringt. Als Arbeitgeber begleiten wir Sie von der Konzeption über die Belegschaftsinformation bis zur laufenden Betreuung. Sprechen Sie uns an – kostenlos und unverbindlich.
Leistungsübersicht Betriebliche Altersvorsorge
Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.
| Leistung | Direktversicherung | Pensionskasse | Unterstützungskasse |
|---|---|---|---|
| Förderung & Abgaben | |||
| Steuerfreie BeiträgeIn Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung | bis 8 % BBG | bis 8 % BBG | ohne Obergrenze |
| Sozialabgabenfreie BeiträgeErsparnis bei Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung | bis 4 % BBG | bis 4 % BBG | bis 4 % BBG |
| Arbeitgeberzuschuss bei EntgeltumwandlungGesetzlicher Mindestzuschuss, soweit SV-Ersparnis | mind. 15 % | mind. 15 % | mind. 15 % |
| Besteuerung der LeistungNachgelagerte Besteuerung im Alter | voll steuerpflichtig | voll steuerpflichtig | voll steuerpflichtig |
| Kranken-/Pflegebeiträge im AlterFür gesetzlich Krankenversicherte, mit Freibetrag in der KV | enthalten | enthalten | enthalten |
| Leistungen | |||
| Lebenslange BetriebsrenteMonatliche Rente ab Rentenbeginn | enthalten | enthalten | enthalten |
| KapitalwahlrechtEinmalauszahlung statt Rente | je nach Tarif | je nach Tarif | je nach Zusage |
| HinterbliebenenschutzLeistung an Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder | enthalten | enthalten | enthalten |
| BerufsunfähigkeitsschutzAls Zusatzbaustein | optional | je nach Tarif | optional |
| Fondsgebundene AnlageMehr Ertragschancen über Investmentfonds | optional | je nach Tarif | je nach Rückdeckung |
| Rechte & Flexibilität | |||
| Unverfallbarkeit bei EntgeltumwandlungAnsprüche aus eigenem Gehalt | sofort | sofort | sofort |
| Unverfallbarkeit arbeitgeberfinanzierter TeileBei Ausscheiden aus dem Unternehmen | nach 3 Jahren | nach 3 Jahren | nach 3 Jahren |
| Mitnahme bei ArbeitgeberwechselÜbertragung zum neuen Arbeitgeber | enthalten | enthalten | eingeschränkt |
| Private FortführungWeiterzahlung nach Ausscheiden | enthalten | enthalten | nicht enthalten |
| BeitragspauseZ. B. in Elternzeit oder bei längerer Krankheit | enthalten | enthalten | je nach Zusage |
| Für Arbeitgeber | |||
| BilanzneutralKeine Pensionsrückstellungen in der Bilanz | enthalten | enthalten | enthalten |
| Geeignet für höhere BeiträgeEtwa für Führungskräfte | eingeschränkt | eingeschränkt | enthalten |
| Beitrag zum Pensions-Sicherungs-VereinInsolvenzsicherung der Zusage | nicht enthalten | je nach Kasse | enthalten |
Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.
Praxisbeispiel: Jana, 31, Pflegefachkraft
Jana wusste nicht, dass sie Anspruch auf Entgeltumwandlung hat. Nach unserer Netto-Belastungsrechnung entschied sie sich für eine Direktversicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt den gesetzlichen Zuschuss und legt freiwillig noch etwas drauf. In ihrem Vertrag fließt dadurch deutlich mehr Geld, als sie netto weniger zur Verfügung hat. Für ihre geplante Elternzeit haben wir besprochen, wie der Vertrag beitragsfrei weiterläuft.
Praxisbeispiel: Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitenden
Ein Elektrobetrieb aus dem Main-Kinzig-Kreis wollte seine Mitarbeitenden stärker an sich binden. Gemeinsam haben wir eine einheitliche Versorgungsordnung entwickelt, die Mitarbeiterinformation übernommen und eine einfache digitale Verwaltung eingerichtet. Der Chef zahlt einen festen arbeitgeberfinanzierten Grundbeitrag, den die Beschäftigten durch Entgeltumwandlung aufstocken können.
Häufige Fragen zu Betriebliche Altersvorsorge
Muss mein Arbeitgeber mir eine bAV anbieten?
Ja, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber kann allerdings den Durchführungsweg und den Anbieter festlegen.
Wie viel Zuschuss zahlt mein Arbeitgeber?
Gesetzlich muss er bei Entgeltumwandlung grundsätzlich mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuzahlen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen, viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Job wechsle?
Ihre Ansprüche aus Entgeltumwandlung bleiben erhalten. Sie können den Vertrag in vielen Fällen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, privat weiterführen oder beitragsfrei stellen. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig darum kümmern.
Wird meine gesetzliche Rente durch die bAV kleiner?
Geringfügig ja, weil auf den umgewandelten Teil keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Dieser Effekt wird in der Regel durch die Betriebsrente und den Arbeitgeberzuschuss mehr als ausgeglichen. Wir zeigen Ihnen beides in unserer Rechnung.
Muss ich auf die Betriebsrente Krankenkassenbeiträge zahlen?
Als gesetzlich Krankenversicherter ja, allerdings gilt in der Krankenversicherung ein monatlicher Freibetrag. In der Pflegeversicherung gibt es lediglich eine Freigrenze. Privat Versicherte zahlen keine zusätzlichen Beiträge auf die Betriebsrente.
Unterstützen Sie auch Arbeitgeber bei der Einführung?
Ja. Wir beraten bei Auswahl des Durchführungswegs, Versorgungsordnung, Mitarbeiterinformation und laufender Verwaltung. So erfüllen Sie Ihre Pflichten und bieten Ihrem Team einen echten Mehrwert.