Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Vorsorge über den Arbeitgeber

Betriebliche Altersvorsorge: Mehr Rente aus dem Bruttogehalt

Die betriebliche Altersvorsorge verbindet Steuer- und Sozialabgabenvorteile mit einem Zuschuss Ihres Arbeitgebers. Wir beraten Arbeitnehmer, die ihre Möglichkeiten verstehen wollen, und Arbeitgeber, die eine attraktive bAV einrichten möchten.

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Betriebliche Altersvorsorge

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Für wen ist das sinnvoll?

  • Angestellte, die Teile ihres Bruttogehalts für die Rente nutzen möchten
  • Arbeitnehmer, die ihren Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss prüfen wollen
  • Arbeitgeber, die Fachkräfte gewinnen und binden möchten
  • Unternehmen, die ihre bestehende bAV rechtssicher aufstellen wollen
  • Beschäftigte vor einem Arbeitgeberwechsel mit bestehender bAV

Das Prinzip der Entgeltumwandlung

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt direkt in einen Vorsorgevertrag. Weil darauf bis zu bestimmten Grenzen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sinkt Ihr Nettogehalt deutlich weniger, als Sie einzahlen. Hinzu kommt der Arbeitgeberzuschuss. Diese Kombination macht die bAV für viele Angestellte zu einem besonders wirksamen Baustein.

Ein Rechenbeispiel in Worten: Wandeln Sie einen bestimmten Betrag Ihres Bruttogehalts um, reduziert sich Ihr Netto – je nach Steuerklasse und Einkommen – oft nur um etwa die Hälfte dieses Betrags. Zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss, fließt in den Vertrag deutlich mehr, als Sie netto tatsächlich spüren.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

  • Rechtsanspruch: Jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
  • Arbeitgeberzuschuss: Spart der Arbeitgeber durch Ihre Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er grundsätzlich mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich einzahlen. Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr; Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
  • Sofortige Unverfallbarkeit: Ansprüche aus Ihrer eigenen Entgeltumwandlung gehören Ihnen sofort, auch wenn Sie das Unternehmen bald verlassen.
  • Mitnahme: Bei einem Jobwechsel können Sie Ihren Vertrag in vielen Fällen zum neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weiterführen.

Die fünf Durchführungswege

Das Gesetz kennt fünf Wege, über die eine bAV organisiert werden kann. Für Arbeitnehmer am häufigsten ist die Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf Ihr Leben ab. Daneben gibt es die Pensionskasse und den Pensionsfonds, die ähnlich funktionieren, sowie die Unterstützungskasse und die Direktzusage, die sich vor allem für höhere Beträge und Führungskräfte eignen. Welcher Weg passt, hängt von der Höhe der Beiträge, der Unternehmensgröße und den Zielen des Arbeitgebers ab.

DurchführungswegTypischer Einsatz
DirektversicherungStandardlösung für Entgeltumwandlung in Unternehmen jeder Größe
PensionskasseHäufig über Branchen- oder Tariflösungen
PensionsfondsHöhere Anlagefreiheit, auch zur Auslagerung von Zusagen
UnterstützungskasseHöhere Beiträge, etwa für Führungskräfte, ohne steuerliche Obergrenze
DirektzusageZusage direkt vom Arbeitgeber, meist für Gesellschafter-Geschäftsführer

Was Sie in der Rentenphase wissen sollten

Die bAV wird nachgelagert besteuert: Die spätere Rente oder Kapitalauszahlung ist steuerpflichtig, meist aber bei einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen auf Betriebsrenten zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In der Krankenversicherung gilt dabei ein monatlicher Freibetrag, der die Belastung gerade bei kleineren Renten spürbar reduziert. Diese Abzüge berücksichtigen wir in unserer Rechnung von Anfang an, damit Sie ein realistisches Bild erhalten.

Für Arbeitgeber: Eine gut aufgesetzte bAV ist ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Gleichzeitig bestehen Informations- und Haftungspflichten. Wir unterstützen Sie bei Versorgungsordnung, Mitarbeiterinformation und Verwaltung, damit die bAV für Sie einfach bleibt.

Typische Lücken und Stolperfallen

  • Der gesetzliche Mindestzuschuss wird nicht oder nicht korrekt gezahlt.
  • Bei einem Jobwechsel wird die Übertragung des alten Vertrags versäumt.
  • Elternzeit oder längere Krankheit: Ohne Beitragsfortzahlung durch den Arbeitgeber stehen Sie vor der Frage, ob Sie privat weiterzahlen.
  • Bei Teilzeit oder Minijob wird der Anspruch auf bAV übersehen.

Checkliste für Ihr Gespräch mit dem Arbeitgeber

  • Gibt es bereits eine Versorgungsordnung oder einen tariflichen Rahmen für die bAV?
  • Welchen Zuschuss zahlt der Arbeitgeber – nur den gesetzlichen Mindestzuschuss oder mehr?
  • Welcher Durchführungsweg und welcher Anbieter sind vorgesehen?
  • Gibt es zusätzlich einen rein arbeitgeberfinanzierten Beitrag, etwa als Grundbaustein?
  • Wie wird mit dem Vertrag bei Elternzeit, Krankheit oder Kündigung umgegangen?
  • Kann eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene eingeschlossen werden?

Mit diesen Antworten können wir Ihnen genau ausrechnen, wie viel Betriebsrente Sie für Ihren Nettoaufwand erwarten dürfen und wie sich die bAV mit Ihrer privaten Vorsorge ergänzt.

„Fragen Sie in der Personalabteilung nach, welchen Zuschuss Ihr Arbeitgeber zahlt. Viele Arbeitnehmer lassen hier bares Geld liegen, nur weil sie nie nachgefragt haben.“

Ihr Team von Poth & Poth

So unterstützen wir Sie

Als Arbeitnehmer erhalten Sie von uns eine individuelle Netto-Belastungsrechnung, die zeigt, was Sie die bAV tatsächlich kostet und was sie bringt. Als Arbeitgeber begleiten wir Sie von der Konzeption über die Belegschaftsinformation bis zur laufenden Betreuung. Sprechen Sie uns an – kostenlos und unverbindlich.

Leistungsübersicht Betriebliche Altersvorsorge

Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.

Leistungsübersicht Betriebliche Altersvorsorge
LeistungDirektversicherungPensionskasseUnterstützungskasse
Förderung & Abgaben
Steuerfreie BeiträgeIn Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bis 8 % BBG bis 8 % BBG ohne Obergrenze
Sozialabgabenfreie BeiträgeErsparnis bei Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 4 % BBG bis 4 % BBG bis 4 % BBG
Arbeitgeberzuschuss bei EntgeltumwandlungGesetzlicher Mindestzuschuss, soweit SV-Ersparnis mind. 15 % mind. 15 % mind. 15 %
Besteuerung der LeistungNachgelagerte Besteuerung im Alter voll steuerpflichtig voll steuerpflichtig voll steuerpflichtig
Kranken-/Pflegebeiträge im AlterFür gesetzlich Krankenversicherte, mit Freibetrag in der KV enthalten enthalten enthalten
Leistungen
Lebenslange BetriebsrenteMonatliche Rente ab Rentenbeginn enthalten enthalten enthalten
KapitalwahlrechtEinmalauszahlung statt Rente je nach Tarif je nach Tarif je nach Zusage
HinterbliebenenschutzLeistung an Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder enthalten enthalten enthalten
BerufsunfähigkeitsschutzAls Zusatzbaustein optional je nach Tarif optional
Fondsgebundene AnlageMehr Ertragschancen über Investmentfonds optional je nach Tarif je nach Rückdeckung
Rechte & Flexibilität
Unverfallbarkeit bei EntgeltumwandlungAnsprüche aus eigenem Gehalt sofort sofort sofort
Unverfallbarkeit arbeitgeberfinanzierter TeileBei Ausscheiden aus dem Unternehmen nach 3 Jahren nach 3 Jahren nach 3 Jahren
Mitnahme bei ArbeitgeberwechselÜbertragung zum neuen Arbeitgeber enthalten enthalten eingeschränkt
Private FortführungWeiterzahlung nach Ausscheiden enthalten enthalten nicht enthalten
BeitragspauseZ. B. in Elternzeit oder bei längerer Krankheit enthalten enthalten je nach Zusage
Für Arbeitgeber
BilanzneutralKeine Pensionsrückstellungen in der Bilanz enthalten enthalten enthalten
Geeignet für höhere BeiträgeEtwa für Führungskräfte eingeschränkt eingeschränkt enthalten
Beitrag zum Pensions-Sicherungs-VereinInsolvenzsicherung der Zusage nicht enthalten je nach Kasse enthalten

Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.

Passenden Tarif ermitteln lassen

Praxisbeispiel: Jana, 31, Pflegefachkraft

Jana wusste nicht, dass sie Anspruch auf Entgeltumwandlung hat. Nach unserer Netto-Belastungsrechnung entschied sie sich für eine Direktversicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt den gesetzlichen Zuschuss und legt freiwillig noch etwas drauf. In ihrem Vertrag fließt dadurch deutlich mehr Geld, als sie netto weniger zur Verfügung hat. Für ihre geplante Elternzeit haben wir besprochen, wie der Vertrag beitragsfrei weiterläuft.

Praxisbeispiel: Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitenden

Ein Elektrobetrieb aus dem Main-Kinzig-Kreis wollte seine Mitarbeitenden stärker an sich binden. Gemeinsam haben wir eine einheitliche Versorgungsordnung entwickelt, die Mitarbeiterinformation übernommen und eine einfache digitale Verwaltung eingerichtet. Der Chef zahlt einen festen arbeitgeberfinanzierten Grundbeitrag, den die Beschäftigten durch Entgeltumwandlung aufstocken können.

Häufige Fragen zu Betriebliche Altersvorsorge

Muss mein Arbeitgeber mir eine bAV anbieten?

Ja, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber kann allerdings den Durchführungsweg und den Anbieter festlegen.

Wie viel Zuschuss zahlt mein Arbeitgeber?

Gesetzlich muss er bei Entgeltumwandlung grundsätzlich mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuzahlen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen, viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.

Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Job wechsle?

Ihre Ansprüche aus Entgeltumwandlung bleiben erhalten. Sie können den Vertrag in vielen Fällen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, privat weiterführen oder beitragsfrei stellen. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig darum kümmern.

Wird meine gesetzliche Rente durch die bAV kleiner?

Geringfügig ja, weil auf den umgewandelten Teil keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Dieser Effekt wird in der Regel durch die Betriebsrente und den Arbeitgeberzuschuss mehr als ausgeglichen. Wir zeigen Ihnen beides in unserer Rechnung.

Muss ich auf die Betriebsrente Krankenkassenbeiträge zahlen?

Als gesetzlich Krankenversicherter ja, allerdings gilt in der Krankenversicherung ein monatlicher Freibetrag. In der Pflegeversicherung gibt es lediglich eine Freigrenze. Privat Versicherte zahlen keine zusätzlichen Beiträge auf die Betriebsrente.

Unterstützen Sie auch Arbeitgeber bei der Einführung?

Ja. Wir beraten bei Auswahl des Durchführungswegs, Versorgungsordnung, Mitarbeiterinformation und laufender Verwaltung. So erfüllen Sie Ihre Pflichten und bieten Ihrem Team einen echten Mehrwert.

Poth & Poth Vorsorge

Beratung zu Betriebliche Altersvorsorge

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Beratung in Langenselbold, telefonisch oder per Video; Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

  • Wenige kurze Fragen statt langer Formulare
  • Ihr Berater weiß vorab, worauf es Ihnen ankommt
  • Kostenlose Erstberatung – ohne Abschlussdruck

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Mo–Fr vormittags, Mo, Di und Do auch nachmittags · weitere Termine nach Vereinbarung, auch per Video

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Bedarfs-Check · Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge: Angebot vorbereiten

Ob Sie als Arbeitnehmer Ihre Entgeltumwandlung prüfen oder als Arbeitgeber eine bAV einführen möchten: Mit diesen Angaben bereiten wir eine konkrete Berechnung vor. Dauert etwa 3 Minuten.

Andere Versicherung wählen

Felder mit Stern sind Pflichtfelder. Bei jeder Frage können Sie „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Schritt 1 von 4 Ihre Ausgangslage
Für wen fragen Sie an? (Pflichtfeld)
Wie alt sind Sie? (Pflichtfeld)

Das Alter bei Vertragsbeginn bestimmt die Laufzeit bis zum Rentenbeginn.

Bietet Ihr Arbeitgeber bereits eine betriebliche Altersvorsorge an? (Pflichtfeld)

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Fragen Sie im Zweifel in der Personalabteilung nach.

Wie viele Beschäftigte hat Ihr Betrieb? (Pflichtfeld)

Ohne Inhaber. Teilzeitkräfte und Minijobber bitte mitzählen.

Gibt es in Ihrem Betrieb bereits eine betriebliche Altersvorsorge? (Pflichtfeld)
Schritt 2 von 4 Ausgestaltung
Wie hoch ist Ihr monatliches Bruttogehalt? (Pflichtfeld)

Davon hängen Ihre Steuer- und Sozialabgabenersparnis und damit Ihr Nettoaufwand ab.

Wie viel möchten Sie monatlich aus Ihrem Bruttogehalt umwandeln? (Pflichtfeld)

Durch die Steuer- und Abgabenersparnis kostet Sie ein Euro Beitrag netto meist deutlich weniger als einen Euro.

Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag kann festlegen, über welchen Anbieter die Betriebsrente läuft und welchen Zuschuss es gibt.

Ist Ihr Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden? (Pflichtfeld)
Welchen Zuschuss möchten Sie Ihren Beschäftigten zahlen? (Pflichtfeld)

Bei Entgeltumwandlung müssen Arbeitgeber mindestens 15 % zuschießen, soweit sie Sozialabgaben sparen.

Schritt 3 von 4 Ziele und Beginn
Haben Sie aus einem früheren Arbeitsverhältnis noch eine Betriebsrente?
Was ist Ihr wichtigstes Ziel mit der betrieblichen Altersvorsorge? (Pflichtfeld)
Ab wann soll die betriebliche Altersvorsorge starten? (Pflichtfeld)
Schritt 4 von 4 Ihre Kontaktdaten

Fast geschafft. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Beispielrechnung – kostenlos und unverbindlich.

Optional – für einen schnellen Rückruf.

Wie möchten Sie beraten werden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Optional. Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern – das besprechen wir vertraulich im Gespräch.

Sicherheitscode als Bild: sechs Buchstaben und Ziffern

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