Pflege Glossar · Buchstabe E
Elternunterhalt
Die Pflicht erwachsener Kinder, für pflegebedürftige Eltern aufzukommen, wenn deren Einkommen und Vermögen nicht reichen.
Reichen Rente, Pflegeversicherung und Vermögen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, springt zunächst das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Es kann sich das Geld unter bestimmten Voraussetzungen von den unterhaltspflichtigen Kindern zurückholen. Man spricht vom Elternunterhalt.
Seit einer Gesetzesreform werden Kinder nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen eine Grenze von 100.000 Euro übersteigt. Dabei wird jedes Kind einzeln betrachtet, das Einkommen von Ehepartnern zählt nicht mit. Das Sozialamt geht zunächst davon aus, dass die Grenze nicht überschritten wird. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Für die meisten Familien ist das Risiko des Elternunterhalts dadurch gesunken. Der Pflegefall bleibt finanziell trotzdem eine Belastung: Das Vermögen der pflegebedürftigen Person wird bis auf ein Schonvermögen eingesetzt, und Ehepartner, die zu Hause leben, müssen mit weniger Einkommen auskommen. Eine private Pflegevorsorge schützt daher vor allem das Ersparte und den Partner.
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