Pflege Glossar · Buchstabe E
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Der Betrag, den Pflegebedürftige im Heim für die Pflege selbst zahlen. Er ist innerhalb einer Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich.
Wer im Pflegeheim lebt, erhält von der Pflegeversicherung einen festen Betrag je nach Pflegegrad. Die tatsächlichen Pflegekosten liegen fast immer darüber. Die Differenz ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Er ist innerhalb eines Heims für alle Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad führt also nicht zu einem höheren Eigenanteil für die Pflege.
Zum Eigenanteil für die Pflege kommen weitere Kosten hinzu: Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung. Diese Posten zahlen Bewohner vollständig selbst. Insgesamt ergibt sich eine monatliche Belastung, die Renten und Ersparnisse vieler Menschen übersteigt. Je nach Region und Einrichtung schwankt sie erheblich.
Mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Heim gewährt die Pflegeversicherung einen prozentualen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der die Belastung schrittweise senkt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden davon nicht erfasst. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.