Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Sterbegeld Glossar · Buchstabe S

Schonvermögen

Vermögen, das bei Bezug von Sozialleistungen nicht eingesetzt werden muss. Eine angemessene Bestattungsvorsorge gehört häufig dazu.

Wer Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege bezieht, muss in der Regel zuerst sein eigenes Vermögen einsetzen. Ein Teil bleibt jedoch geschützt: das Schonvermögen. Dazu zählen ein kleiner Barbetrag, bestimmte Gegenstände des täglichen Lebens und unter Umständen das selbst bewohnte Haus.

Für die Altersabsicherung ist ein Punkt besonders wichtig: Eine angemessene Vorsorge für die eigene Bestattung wird von der Rechtsprechung in vielen Fällen als geschützt anerkannt. Das gilt etwa für eine zweckgebundene Sterbegeldversicherung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag. Voraussetzung ist, dass die Summe angemessen ist und das Geld erkennbar für die Bestattung bestimmt ist. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.

Ein normales Sparbuch mit der Notiz „für meine Beerdigung“ genießt diesen Schutz dagegen meist nicht. Wer seine Angehörigen entlasten und gleichzeitig verhindern möchte, dass das zurückgelegte Geld im Pflegefall aufgebraucht wird, sollte auf eine eindeutige Zweckbindung achten.

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