Auszahlung Glossar · Buchstabe R
Rentengarantiezeit
Ein Zeitraum, für den die Rente auf jeden Fall gezahlt wird, bei Tod der versicherten Person an die Hinterbliebenen.
Eine lebenslange Rente endet grundsätzlich mit dem Tod der versicherten Person. Die Rentengarantiezeit sorgt dafür, dass die Rente für einen vereinbarten Mindestzeitraum gezahlt wird, zum Beispiel zehn oder zwanzig Jahre ab Rentenbeginn. Stirbt die versicherte Person innerhalb dieser Zeit, erhalten die Hinterbliebenen die Rente bis zum Ende der Garantiezeit oder eine entsprechende Einmalzahlung.
Je länger die Garantiezeit, desto niedriger fällt die monatliche Rente aus, denn der Versicherer übernimmt eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung. Die Entscheidung ist daher eine Abwägung zwischen maximaler eigener Rente und Schutz für Partner oder Kinder.
Eine Alternative ist die Kapitalrückgewähr: Dabei wird beim Tod das noch nicht verbrauchte Kapital ausgezahlt, also das Kapital bei Rentenbeginn abzüglich bereits gezahlter Renten. Welche Variante sinnvoller ist, hängt von Ihrer familiären Situation, Ihrem Alter bei Rentenbeginn und weiteren Absicherungen ab.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.