Auszahlung Glossar · Buchstabe R
Rentenfaktor
Gibt an, wie viel monatliche Rente Sie je 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten, und entscheidet über die Höhe Ihrer Privatrente.
Der Rentenfaktor legt fest, wie das angesparte Kapital einer Rentenversicherung bei Rentenbeginn in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Er wird meist je 10.000 Euro Kapital angegeben. Ein höherer Faktor bedeutet bei gleichem Kapital eine höhere lebenslange Rente.
Bei fondsgebundenen Verträgen ist der Rentenfaktor besonders wichtig, weil das Kapital zum Rentenbeginn noch nicht feststeht. Viele Verträge garantieren einen Mindestfaktor bereits bei Abschluss. Andere stellen ihn unter Vorbehalt oder berechnen ihn erst zum Rentenbeginn neu. Manche Verträge sehen ein Günstigerprinzip vor: Ist der zum Rentenbeginn gültige Faktor höher als der garantierte, gilt der höhere.
In den Faktor fließen die angenommene Lebenserwartung, ein Rechnungszins und Kosten ein. Deshalb ist er bei einem späteren Rentenbeginn höher, denn die Rente wird über eine kürzere erwartete Zeitspanne gezahlt.
Beim Vergleich von Angeboten lohnt sich der genaue Blick: Ein Vertrag mit starker Ansparphase, aber schwachem Rentenfaktor kann am Ende eine geringere Rente liefern als erwartet.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

