Auszahlung Glossar · Buchstabe K
Kapitalwahlrecht
Das Recht, sich zum Rentenbeginn statt einer lebenslangen Rente das Kapital ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
Viele private Rentenversicherungen enthalten ein Kapitalwahlrecht. Statt einer lebenslangen monatlichen Rente können Sie sich zum vereinbarten Rentenbeginn das angesparte Kapital auszahlen lassen, ganz oder in Teilen. Die Entscheidung müssen Sie meist einige Monate vor Rentenbeginn treffen.
Beide Wege haben ihre Berechtigung. Die Rente sichert ein Einkommen, solange Sie leben, auch wenn Sie sehr alt werden. Sie schützt also vor dem sogenannten Langlebigkeitsrisiko. Das Kapital bietet Flexibilität, etwa für eine Sondertilgung, eine größere Anschaffung oder eine eigene Entnahmeplanung, birgt aber das Risiko, dass das Geld vor dem Lebensende aufgebraucht ist.
Häufig ist eine Kombination sinnvoll: Ein Teil sichert über die Rente gemeinsam mit der gesetzlichen Rente die laufenden Kosten, ein anderer Teil steht als Reserve zur Verfügung. Steuerlich wird die Kapitalauszahlung anders behandelt als die Rente. Bei der Basisrente gibt es kein Kapitalwahlrecht, bei der betrieblichen Altersvorsorge hängt es vom Vertrag ab.
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