Vertrag Glossar · Buchstabe B
Beitragsdynamik
Eine regelmäßige, vertraglich vereinbarte Erhöhung des Sparbeitrags, um die Kaufkraft der späteren Rente zu erhalten.
Mit einer Beitragsdynamik steigt Ihr Sparbeitrag automatisch in festen Abständen, meist jährlich, um einen vereinbarten Prozentsatz oder im Gleichschritt mit dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit wächst auch die spätere Rente.
Der Grundgedanke ist der Ausgleich der Inflation. Ein Sparbeitrag, der über dreißig Jahre gleich bleibt, verliert real an Wert, und die spätere Rente hat weniger Kaufkraft. Da die meisten Einkommen im Lauf des Berufslebens steigen, fällt die schrittweise Erhöhung oft kaum ins Gewicht.
Ein wichtiger Vorteil: Die Erhöhungen erfolgen in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung, auch wenn der Vertrag einen Hinterbliebenenschutz enthält. Sie können einzelnen Erhöhungen widersprechen, etwa in finanziell angespannten Jahren. Wer jedoch mehrfach in Folge widerspricht, verliert bei vielen Verträgen das Recht auf künftige Dynamik. Zu beachten ist auch, dass für jede Erhöhung je nach Vertrag erneut Abschlusskosten anfallen können.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.