Risikoleben Glossar · Buchstabe B
Bezugsrecht
Legt fest, wer die Versicherungsleistung im Todesfall erhält, unabhängig vom Testament.
Mit dem Bezugsrecht bestimmen Sie, wer bei Ihrem Tod die Leistung aus einer Risikolebens- oder Sterbegeldversicherung erhält. Die Leistung fällt dann nicht in den Nachlass, sondern geht direkt an die benannte Person. Das Bezugsrecht hat Vorrang vor einem Testament.
Man unterscheidet das widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht. Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern, etwa nach einer Trennung. Die begünstigte Person hat bis zum Leistungsfall nur eine Aussicht auf die Leistung. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann nur mit Zustimmung der begünstigten Person geändert werden. Es wird zum Beispiel genutzt, wenn eine Bank die Versicherung als Sicherheit für einen Kredit verlangt.
Prüfen Sie Ihre Bezugsrechte regelmäßig. Ein typisches Problem sind Verträge, in denen nach einer Scheidung noch der frühere Ehepartner eingetragen ist, oder Formulierungen wie „der Ehegatte“, die nicht eindeutig sind. Benennen Sie die Person am besten namentlich. Sind minderjährige Kinder begünstigt, sollte geregelt sein, wer das Geld für sie verwaltet.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
