Gesetzlich Glossar · Buchstabe E
Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Rente bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Sie hängt davon ab, wie viele Stunden täglich Sie noch irgendeiner Arbeit nachgehen können.
Die Erwerbsminderungsrente ist die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Anders als die private Berufsunfähigkeitsversicherung fragt sie nicht nach Ihrem Beruf, sondern nach Ihrer Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Können Sie täglich weniger als drei Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen, besteht Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Bei drei bis unter sechs Stunden gibt es die halbe Rente. Wer sechs Stunden oder mehr arbeiten kann, erhält keine Leistung, auch wenn er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Zudem müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere ausreichende Pflichtbeitragszeiten. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente liegt bei vielen Menschen deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Für Berufseinsteiger und Selbstständige ohne Pflichtbeiträge besteht häufig gar kein Anspruch. Deshalb ist sie eine Grundsicherung, aber kein Ersatz für eine private Absicherung der Arbeitskraft.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.