bAV Glossar · Buchstabe E
Entgeltumwandlung
Sie verzichten auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der direkt in eine betriebliche Altersvorsorge fließt.
Bei der Entgeltumwandlung wandeln Sie einen Teil Ihres künftigen Bruttogehalts in Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge um. Weil der Beitrag vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben gezahlt wird, sinkt Ihr Nettogehalt um weniger, als in den Vertrag fließt. Arbeitnehmer haben darauf einen gesetzlichen Anspruch.
Innerhalb bestimmter Grenzen sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss in vielen Fällen einen Zuschuss leisten, wenn er durch die Umwandlung Sozialabgaben spart, typischerweise fünfzehn Prozent des umgewandelten Betrags. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Die Kehrseite: Weil weniger Sozialbeiträge gezahlt werden, fallen die gesetzliche Rente und andere beitragsabhängige Leistungen etwas geringer aus. Im Alter ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig, und für gesetzlich Krankenversicherte fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, wobei ein Freibetrag gilt. Eine faire Bewertung bezieht deshalb Ansparphase und Rentenphase ein.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
