Grundbegriff Glossar · Buchstabe G
Grundfähigkeit
Körperliche oder geistige Fähigkeit wie Sehen, Gehen oder Greifen, deren Verlust bei einer Grundfähigkeitsversicherung eine Rente auslöst.
Unter einer Grundfähigkeit versteht man eine elementare Fähigkeit des täglichen Lebens: Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen, Knien, den Gebrauch der Hände, Autofahren, aber auch geistige Fähigkeiten wie Orientierung oder Konzentration. Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn Sie eine der versicherten Fähigkeiten in festgelegtem Ausmaß verlieren.
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht darauf an, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Entscheidend ist allein, ob die Fähigkeit nach den Kriterien der Bedingungen verloren ist, etwa ob Sie eine bestimmte Strecke nicht mehr gehen oder eine definierte Zahl von Stufen nicht mehr steigen können. Das macht die Leistungsprüfung oft klarer.
Für viele körperlich Tätige oder Menschen mit Vorerkrankungen ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative, wenn eine BU nicht oder nur zu ungünstigen Bedingungen möglich ist. Ihre Grenze: Psychische Erkrankungen, die häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit, sind nur eingeschränkt erfasst. Wie umfassend der Katalog der Fähigkeiten ist, unterscheidet sich je nach Tarif.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.