BU Glossar · Buchstabe N
Nachversicherungsgarantie
Das Recht, die versicherte Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung wird oft in jungen Jahren abgeschlossen, wenn das Einkommen noch niedriger ist. Damit die Absicherung mitwachsen kann, enthalten viele Verträge eine Nachversicherungsgarantie. Sie erlaubt es, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Man unterscheidet zwei Formen. Die ereignisabhängige Nachversicherung knüpft an bestimmte Anlässe: Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Abschluss einer Ausbildung, ein deutlicher Gehaltssprung, der Kauf einer Immobilie oder der Schritt in die Selbstständigkeit. Die Erhöhung muss meist innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nach dem Ereignis beantragt werden. Die ereignisunabhängige Variante erlaubt eine Erhöhung in den ersten Vertragsjahren auch ohne besonderen Anlass.
Die Erhöhungen sind in Höhe und Häufigkeit begrenzt, und es gibt meist eine Altersgrenze. Gerade für Menschen, deren Gesundheit sich nach Abschluss verschlechtert hat, ist dieses Recht sehr wertvoll, weil ein neuer Vertrag oft nicht mehr möglich wäre.
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