Steuern Glossar · Buchstabe H
Hälftige Besteuerung (12/62-Regel)
Bei Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung wird unter bestimmten Bedingungen nur die Hälfte des Ertrags versteuert.
Lassen Sie sich eine private Rentenversicherung als Kapital auszahlen, wird der Ertrag versteuert, also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen. Unter bestimmten Bedingungen gilt die hälftige Besteuerung: Nur die Hälfte dieses Ertrags wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein, und die Auszahlung darf frühestens mit dem 62. Lebensjahr erfolgen. Daher der Name 12/62-Regel. Für ältere Verträge gelten teils andere Altersgrenzen. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Bei fondsgebundenen Verträgen kommt eine Teilfreistellung hinzu, die den steuerpflichtigen Ertrag weiter mindern kann. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, etwa bei einer frühen Kündigung, unterliegt der Ertrag der Abgeltungsteuer. Wichtig: Die Regel betrifft nur die Kapitalauszahlung. Wählen Sie die lebenslange Rente, gilt die Besteuerung mit dem Ertragsanteil.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
