Steuern Glossar · Buchstabe N
Nachgelagerte Besteuerung
Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt, dafür wird die spätere Rente versteuert.
Bei der nachgelagerten Besteuerung verschiebt sich die Steuerlast von der Erwerbsphase in den Ruhestand. Die Beiträge können Sie während des Berufslebens steuerlich geltend machen oder sie werden aus dem Bruttolohn gezahlt. Im Gegenzug sind die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig.
Dieses Prinzip gilt für die gesetzliche Rente, die Basisrente und die betriebliche Altersvorsorge. Der Gedanke dahinter: Im Ruhestand ist das Einkommen meist niedriger als im Berufsleben, sodass der persönliche Steuersatz sinkt. Wer im Beruf mit hohem Satz Steuern spart und im Alter mit geringerem Satz versteuert, kann einen echten Vorteil erzielen.
Bei der gesetzlichen Rente steigt der steuerpflichtige Anteil mit jedem neuen Rentnerjahrgang schrittweise an, bis künftige Renten vollständig steuerpflichtig sind. Die Übergangsregeln wurden mehrfach angepasst. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Für die Planung bedeutet das: Rechnen Sie Renten aus geförderten Verträgen nicht mit dem Bruttobetrag, sondern ziehen Sie einen realistischen Steueranteil ab.
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