Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

BU Glossar · Buchstabe P

Prognosezeitraum

Der Zeitraum, für den ein Arzt voraussichtlich die Berufsunfähigkeit bescheinigen muss, damit der Versicherer leistet.

Weil Berufsunfähigkeit eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung voraussetzt, verlangen die Bedingungen eine ärztliche Prognose. Der Prognosezeitraum legt fest, für wie lange diese Einschränkung voraussichtlich bestehen muss. Gute Bedingungen fordern einen Zeitraum von sechs Monaten.

In der Praxis ist eine Prognose oft schwierig. Ärzte legen sich ungern fest, ob eine Erkrankung dauerhaft bleibt. Deshalb enthalten viele Verträge eine ergänzende Regel: Waren Sie bereits sechs Monate ununterbrochen zu mindestens fünfzig Prozent außerstande, Ihren Beruf auszuüben, gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit. Man spricht von einer rückwirkenden Leistung.

Wichtig ist auch, ab wann gezahlt wird. Hochwertige Bedingungen leisten rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch wenn Sie diese verspätet melden. Andere Verträge zahlen erst ab dem Monat der Meldung oder nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend. Melden Sie einen möglichen Leistungsfall deshalb lieber frühzeitig.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

Poth & Poth Vorsorge

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