Risikoleben Glossar · Buchstabe U
Über-Kreuz-Versicherung
Partner versichern sich gegenseitig in einer Risikolebensversicherung, damit die Auszahlung im Todesfall nicht erbschaftsteuerpflichtig wird.
Bei einer Über-Kreuz-Versicherung schließt jeder Partner eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen ab. Partner A ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler, Partner B die versicherte Person, und umgekehrt. Stirbt eine Person, erhält der andere die Versicherungssumme aus seinem eigenen Vertrag.
Der Hintergrund ist steuerlich: Zahlt ein Vertrag an eine andere Person als den Versicherungsnehmer aus, kann die Leistung der Erbschaftsteuer unterliegen. Bei der Über-Kreuz-Gestaltung fließt das Geld an den Versicherungsnehmer selbst, eine Erbschaft liegt dann nicht vor. Für Ehepaare sind die Freibeträge meist hoch genug, für unverheiratete Paare dagegen sehr niedrig. Hier kann die Gestaltung einen erheblichen Unterschied machen. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Voraussetzung ist, dass jeder Partner die Beiträge für seinen Vertrag tatsächlich selbst zahlt, am besten von einem eigenen Konto. Eine verbundene Police für beide Partner ist zwar etwas günstiger, zahlt aber meist nur einmal aus und lässt sich nicht so sauber gestalten.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.