Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt man ab, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Wenn dieser Ernstfall eintritt, stehen Betroffene oft unter großem Druck: gesundheitlich, finanziell und emotional. Ein strukturiertes Vorgehen beim Leistungsantrag schafft Klarheit und verkürzt in vielen Fällen die Bearbeitungszeit.

Wann Sie den Leistungsfall melden sollten

Viele Versicherte warten zu lange. Sie hoffen auf Besserung und scheuen den Schritt, weil er sich wie ein Eingeständnis anfühlt. Aus Sicht der Bedingungen ist frühes Handeln aber meist sinnvoll. Zeichnet sich nach einigen Monaten Arbeitsunfähigkeit ab, dass Sie Ihren Beruf voraussichtlich längere Zeit nicht ausüben können, ist der richtige Zeitpunkt gekommen. Manche Verträge leisten rückwirkend nur für einen begrenzten Zeitraum, wenn die Meldung verspätet erfolgt.

Arbeitsunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit

Eine Krankschreibung allein begründet noch keinen Anspruch auf BU-Rente. Entscheidend ist, ob Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausüben können. Einige Verträge enthalten allerdings eine Klausel, die bei längerer Krankschreibung bereits eine Zahlung vorsieht, je nach Tarif.

Der Ablauf im Überblick

  1. Formlose Meldung: Sie teilen dem Versicherer mit, dass Sie Leistungen aus der BU beantragen möchten. Er sendet Ihnen die Antragsunterlagen.
  2. Fragebogen ausfüllen: Darin beschreiben Sie Ihre Erkrankung, die behandelnden Ärzte und Ihren Beruf.
  3. Tätigkeitsbeschreibung: Sie schildern detailliert, wie Ihr Arbeitsalltag vor der Erkrankung aussah.
  4. Schweigepflichtentbindung: Damit kann der Versicherer Befunde bei Ärzten und Kliniken anfordern.
  5. Prüfung: Der Versicherer wertet die Unterlagen aus und beauftragt bei Bedarf ein Gutachten.
  6. Entscheidung: Sie erhalten ein Anerkenntnis, eine Ablehnung oder in Ausnahmefällen eine individuelle Vereinbarung.

Das Herzstück: die Tätigkeitsbeschreibung

Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt davon ab, welche Aufgaben Sie vor der Erkrankung erledigt haben und welche davon Sie nicht mehr erledigen können. Die Tätigkeitsbeschreibung ist deshalb das wichtigste Dokument des gesamten Verfahrens. Eine allgemeine Berufsbezeichnung reicht nicht. Der Versicherer möchte wissen, wie eine typische Arbeitswoche ablief.

So kann eine Tätigkeitsbeschreibung aufgebaut sein (Beispiel einer Pflegefachkraft)
TätigkeitAnteil der ArbeitszeitKörperliche Anforderung
Grundpflege, Lagerung und MobilisationEtwa die HälfteHeben, Bücken, langes Stehen
Medikamentengabe und BehandlungspflegeEtwa ein ViertelGehen, Feinmotorik
Dokumentation und ÜbergabenEtwa ein FünftelSitzen, Konzentration
Gespräche mit AngehörigenKleiner RestKommunikation

Beschreiben Sie die Tätigkeiten so konkret wie möglich und ordnen Sie ihnen Zeitanteile zu. Nennen Sie auch Arbeitsabläufe, die sich nicht sinnvoll aufteilen lassen. Wer etwa bei der Grundpflege nicht mehr heben kann, kann diesen Teil nicht auf andere Kollegen verschieben. Belegen Sie Ihre Angaben möglichst mit Stellenbeschreibung, Arbeitsvertrag oder einer Bestätigung des Arbeitgebers.

Selbstständige und Führungskräfte

Wer selbstständig ist oder Personal führt, muss zusätzlich darlegen, ob sich der Betrieb oder die Aufgaben zumutbar umorganisieren lassen. Der Versicherer prüft, ob Sie Ihre Tätigkeit so verlagern könnten, dass Sie trotz Erkrankung weiterarbeiten. Beschreiben Sie deshalb auch Betriebsgröße, Mitarbeiter, Ihre kaufmännischen und praktischen Anteile sowie die finanziellen Folgen einer Umorganisation.

Ärztliche Unterlagen

Der Versicherer fordert Befunde in der Regel selbst an. Sie können den Ablauf aber beschleunigen, indem Sie vorhandene Berichte, Entlassungsbriefe und Reha-Berichte bereits beifügen. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten offen darüber, dass ein Leistungsantrag läuft. Eine ärztliche Stellungnahme, die sich auf Ihre beruflichen Tätigkeiten bezieht, ist oft aussagekräftiger als eine reine Diagnose.

Anerkenntnis

Der Versicherer erkennt die Berufsunfähigkeit an und zahlt die Rente. Die Beitragszahlung entfällt in der Regel.

Befristetes Anerkenntnis

Manche Bedingungen erlauben eine einmalige zeitliche Befristung, etwa wenn Besserung möglich erscheint.

Ablehnung

Sie erhalten eine schriftliche Begründung und können diese überprüfen lassen.

Viele Leistungsanträge scheitern nicht an der Erkrankung, sondern an einer zu knappen Beschreibung des Berufs. Hier lohnt jede Stunde Sorgfalt.

Wenn der Versicherer ablehnt

Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Lesen Sie die Begründung genau: Wird die Berufsunfähigkeit bestritten, auf einen anderen Beruf verwiesen oder eine Verletzung der Anzeigepflicht bei Vertragsschluss geltend gemacht? Je nach Grund unterscheiden sich die nächsten Schritte. Sie können zusätzliche ärztliche Unterlagen einreichen, den Versicherungsombudsmann anrufen oder rechtlichen Rat einholen, etwa bei einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei. Fristen für eine Klage sollten Sie im Blick behalten. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.

Häufige Fragen

In der Regel ja. Viele Versicherer bieten aber eine zinslose Stundung bis zur Entscheidung an. Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, werden die Beiträge meist rückwirkend erstattet.

Grundsätzlich ja, wenn die neue Tätigkeit nicht Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Melden Sie eine neue Beschäftigung aber immer dem Versicherer.

Ja, er darf in angemessenen Abständen nachprüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Dafür kann er aktuelle Unterlagen anfordern.

Ihre Unterlagenmappe

Versicherungsschein
Mit Bedingungen und allen Nachträgen
Beruf
Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Tätigkeitsbeschreibung entscheidend
Medizin
Befunde, Klinik- und Reha-Berichte, Liste aller Behandler
Korrespondenz
Kopien aller Schreiben an und vom Versicherer mit Datum

Ganz wichtig: Fertigen Sie von allem, was Sie an den Versicherer senden, eine Kopie an. So behalten Sie den Überblick, auch wenn das Verfahren mehrere Monate dauert.

Sie stehen vor einem BU-Leistungsantrag oder möchten wissen, wie Ihr Vertrag im Ernstfall greift? Wir begleiten Sie kostenlos und unverbindlich, persönlich in Langenselbold, am Telefon oder per Video. Schreiben Sie uns, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Über den Autor

Poth & Poth oHG

Versicherungsagentur in Langenselbold

Unser Team in Langenselbold sichert Arbeitskraft, Familie und Lebensabend gegen die großen Risiken ab. Wir begleiten Sie beim Antrag und stehen Ihnen auch im Leistungsfall zur Seite – vor Ort, am Telefon oder per Video.

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