Grundbegriff Glossar · Buchstabe R
Rentenlücke
Die Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Ruhestand brauchen, und dem, was Ihre Renten netto voraussichtlich liefern.
Die Rentenlücke, oft auch Versorgungslücke genannt, beschreibt den Betrag, der Ihnen im Ruhestand monatlich fehlt, um Ihren gewünschten Lebensstandard zu halten. Sie ergibt sich aus Ihrem voraussichtlichen Bedarf abzüglich aller zu erwartenden Einkünfte: gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Renten, Mieteinnahmen oder Entnahmen aus Vermögen.
Entscheidend ist die Betrachtung in Nettowerten. Von der gesetzlichen Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und ein wachsender Teil der Rente ist steuerpflichtig. Wer mit dem Bruttobetrag aus der Renteninformation rechnet, unterschätzt die Lücke regelmäßig.
Ebenso wichtig ist die Inflation. Ein Betrag, der heute für ein gutes Leben reicht, hat in zwanzig oder dreißig Jahren deutlich weniger Kaufkraft. Eine seriöse Rechnung berücksichtigt deshalb eine angenommene Preissteigerung und rechnet den Bedarf auf den Rentenbeginn hoch.
Die Rentenlücke ist kein fester Wert, sondern eine Schätzung, die Sie alle paar Jahre aktualisieren sollten, etwa nach einem Jobwechsel, einer Gehaltserhöhung oder der Geburt eines Kindes.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
