Altersvorsorge & Vermögensaufbau
Betriebsrente beim Jobwechsel: Was mit Ihrem Vertrag passiert
Neuer Job, und die Betriebsrente? Wir erklären, welche vier Möglichkeiten Sie haben, welche Fristen gelten und wie Sie verhindern, dass Ansprüche in Vergessenheit geraten.

Ein neuer Arbeitsplatz bringt viele Fragen mit sich. Die betriebliche Altersvorsorge gerät dabei oft aus dem Blick. Dabei entscheiden die Wochen rund um den Wechsel darüber, ob Ihre Betriebsrente weiterwächst, stillsteht oder im schlimmsten Fall jahrzehntelang vergessen wird.
Zuerst: Was gehört Ihnen bereits?
Bevor Sie sich für einen Weg entscheiden, klären Sie, welche Ansprüche Ihnen sicher sind. Beiträge, die aus Ihrem eigenen Gehalt stammen, sind sofort unverfallbar. Zuschüsse und rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind unverfallbar, wenn die Zusage beim Ausscheiden mindestens drei Jahre bestand und Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Den gesetzlichen Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung behandeln die meisten Verträge wie Ihre eigenen Beiträge. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Unterlagen anfordern
Bitten Sie Ihren bisherigen Arbeitgeber oder den Versorgungsträger um eine Auskunft über die Höhe Ihrer unverfallbaren Anwartschaft und den Übertragungswert. Darauf haben Sie Anspruch.
Ihre vier Möglichkeiten
Der neue Arbeitgeber übernimmt Ihren Vertrag. Bei einer Direktversicherung ist das häufig möglich: Der Vertrag bleibt bestehen, nur der Versicherungsnehmer wechselt. Alle Konditionen, etwa ein älterer Garantiezins oder ein günstiger Rentenfaktor, bleiben erhalten. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht, der neue Arbeitgeber muss zustimmen.
Das Guthaben wird übertragen. Sie können verlangen, dass der Übertragungswert auf eine Versorgung beim neuen Arbeitgeber übertragen wird. Den Antrag müssen Sie innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden stellen, und der Anspruch ist betragsmäßig begrenzt. Der alte Vertrag erlischt, und es gelten die Bedingungen des neuen Vertrags.
Sie zahlen privat weiter. Den Vertrag selbst fortzuführen ist meist möglich, aber selten attraktiv: Sie zahlen aus versteuertem Einkommen, im Alter fallen trotzdem Abgaben an. Sinnvoll ist das vor allem bei Verträgen mit besonders wertvollen Garantien.
Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Das ist häufig die Standardfolge, wenn nichts unternommen wird. Das Guthaben bleibt erhalten und wird bis zur Rente weiter verwaltet. Neue Beiträge fließen nicht mehr, und laufende Verwaltungskosten mindern den Wert.
Welche Option passt wann?
| Situation | Naheliegende Option |
|---|---|
| Alter Vertrag mit guten Garantien, neuer Arbeitgeber offen | Übernahme durch den neuen Arbeitgeber |
| Neuer Arbeitgeber hat ein starkes eigenes Versorgungswerk | Übertragung, nach Vergleich der Bedingungen |
| Kurze Beschäftigung, kleines Guthaben | Übertragung oder Beitragsfreistellung |
| Wechsel in die Selbstständigkeit | Beitragsfreistellung, Prüfung einer privaten oder Basisrente |
Das Übertragungsabkommen
Viele Lebensversicherer haben sich verpflichtet, bei der Übertragung einer Direktversicherung oder Pensionskasse untereinander auf neue Abschlusskosten und eine erneute Gesundheitsprüfung zu verzichten. Das erleichtert den Wechsel. Dennoch sollten Sie nicht automatisch übertragen: Der neue Vertrag wird zu heutigen Rechnungsgrundlagen abgeschlossen, und eine bisher eingeschlossene Berufsunfähigkeitsabsicherung lässt sich nicht immer gleichwertig mitnehmen.
Beim Jobwechsel geht es selten um Geld, das verloren geht, sondern um Geld, das vergessen wird. Eine Übersicht aller Anwartschaften ist die halbe Miete.
Aus unserer Beratungspraxis
Zwei Beispiele aus der Praxis
Der Wechsel mit wertvollem Altvertrag
Ein Industriekaufmann, Anfang vierzig, hat seit über fünfzehn Jahren eine Direktversicherung über seinen bisherigen Arbeitgeber. Der Vertrag stammt aus einer Zeit mit deutlich höherem Garantiezins. Sein neuer Arbeitgeber arbeitet mit einem anderen Versorgungsträger zusammen und schlägt eine Übertragung vor. Beim Vergleich zeigt sich, dass der alte Vertrag wesentlich bessere Garantien enthält. Nach einem Gespräch mit der Personalabteilung übernimmt der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag, und die Entgeltumwandlung läuft nahtlos weiter, einschließlich Arbeitgeberzuschuss.
Der Schritt in die Selbstständigkeit
Eine Ingenieurin macht sich mit Mitte dreißig selbstständig. Einen neuen Arbeitgeber, der den Vertrag übernehmen könnte, gibt es nicht. Privat weiterzuzahlen wäre steuerlich wenig attraktiv. Sie stellt den Vertrag beitragsfrei, das Guthaben bleibt bis zur Rente erhalten. Für ihre weitere Vorsorge prüft sie eine Basisrente, deren Beiträge sie als Selbstständige steuerlich geltend machen kann. Wichtig war ihr, alle Unterlagen der alten Betriebsrente geordnet abzulegen, damit sie den Anspruch zum Rentenbeginn nicht übersieht.
Ihre Checkliste für den Wechsel
- Auskunft über unverfallbare Anwartschaft und Übertragungswert beim alten Arbeitgeber anfordern.
- Beim neuen Arbeitgeber nach dem Versorgungsangebot und einer möglichen Übernahme fragen.
- Konditionen beider Verträge vergleichen, insbesondere Garantien und Rentenfaktor.
- Fristen notieren: Die Übertragung muss innerhalb eines Jahres beantragt werden.
- Alle Unterlagen in einem Vorsorgeordner ablegen und neue Adressen dem Versorgungsträger mitteilen.
Was viele übersehen
- Arbeitgeberzuschuss
- Der neue Arbeitgeber muss sich bei neuer Entgeltumwandlung in der Regel mit einem Zuschuss beteiligen. Bei einer Übernahme sollte das geregelt werden.
- Lücke zwischen zwei Jobs
- In dieser Zeit können Sie den Vertrag privat weiterzahlen, um die Zahlungsunterbrechung zu vermeiden.
- Mehrere kleine Verträge
- Wer oft wechselt, sammelt viele kleine Anwartschaften. Eine Zusammenführung kann Übersicht schaffen.
Hinweis Die beste Entscheidung lässt sich nur mit Blick auf beide Verträge treffen. Ein pauschales Richtig oder Falsch gibt es nicht.
Sie wechseln den Arbeitgeber oder haben ältere Betriebsrenten, die Sie ordnen möchten? Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenlos und unverbindlich, persönlich in Langenselbold, telefonisch oder per Video. Schreiben Sie uns, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.



